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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-04-01 · 4 (4.1908) · p. Seite 30

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
4 (4.1908)
Date
1908-04-01
Page
Seite 30 (sequence 31)
Language
German
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30 und so fort abgeschrieben werden. Dieser Erlass hat ein merkwürdiges Schicksal gehabt. Man traute dem Patente nicht recht und fürchtete, dass die Stimmung in den sieben Jahren, welche zur vollständigen Abschreibung der Steuer nötig waren, nicht anhalten würde. „Zahlt also sofort das Ganze," meinten die Führer der Juden, „und wir haben uns von der Steuer losgekauft. So verhasst war sie, einen solchen Schrecken hatte man vor ihrem Weiterbestande, dass der Aufruf Erfolg hatte. Im Sommer 1848 waren 330.000 Gulden, fast die ganze Ablösungssumme für die künftigen Jahre, beisammen. Da geschah etwas Unerwartetes. Am 5. Oktober 1848 hat der Reichstag auf eine Rede des Predigers Mannheimer hin, der die Ungerechtigkeit dieser Steuer betonte, dieselbe sofort aufgehoben. Das Geld war da, die Steuer nicht; gewöhnlich pflegt es umgekehrt zu sein. Die 330.000 Gulden wurden zu wohltätigen Zwecken bestimmt, und weil sich Prag und das flache Land über die Verwendung nicht einigen konnten, wurde geteilt. Prag bekam 110.000 Gulden, das Uebrige das Land. Prag bestimmte 70.000 Gulden zur Erweiterung des Knabenwaisenhauses und 40.000 Gulden zur Gründung eines Armentonds. Das Flachland kreierte wohltätige Stiftungen. Durch das Gesetz vom 21. Dezember 1867 wurden alle Beschränkungen der Juden aufgehoben und es trat der Zustand ein, über den ich als junger Jurist am Ende der 50er Jahre hoch erstaunt war. Damals beschäftigte ich mich mit dem Studium der französischen Gesetzgebung Napoleons des Ersten. In den fünf grossen Gesetzbübhern desselben fand ich beim Durchsuchen des alphabetischen Registers das Wort „Jude' oder „Israelit" nicht. Es war eben die Rechtsgleichheit eingetreten, der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnisse nicht abhängig. Dass nun die Ausführung des Gesetzes nicht einwandfrei geschieht, dass namentlich in den letzten zwanzig Jahren in dieser Hinsicht viel Unrecht geschah, will ich nicht leugnen. Es dauerte fast hundert Jahre, seit Kaiser Josef II. eine Bresche gelegt hat in das Kartell der judenfeindlichen Vorurteile, bis dessen letzte Trümmer weggeräumt wurden; ich glaube, dass es weitere hundert Jahre währen wird, bis in der Gesinnung meiner Mitbürger die letzten Skrupel schwinden werden. Dem Willen unseres Kaisers entspricht ein solche Gesetzesausführung nicht, was besonders daraus zu ersehen ist, dass in jenen Ressorts, welche der persönlichen Fürsorge Sr. Majestät unterstehen, z. B. im Heeresdienst, die Zurücksetzung von Juden nicht gehandhabt wird. Als letzten Punkt meiner Ausführungen will ich die soziale Lage der Gemeinde im Jahre 1848 und heute beleuchten. Das Budget der Gemeinde betrug im Jahre 1848 50.000 Kronen,

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