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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-04-01 · 4 (4.1908) · p. Seite 29

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
4 (4.1908)
Date
1908-04-01
Page
Seite 29 (sequence 30)
Language
German
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29 Es existieren Prager Chroniken aus der Zeit vor 1746 und nach 1745. Die Chioniken vor 1746 erzählen von allen politischen Ereignissen, Kriegen, Belagerungen usw. Die Chroniken nach 1746 bestehen zu sieben Achtel aus Vorschriften über die Eintreibungsmöglichkeit und -Notwendigkeit der Judensteuer. Die Steuerbehörden drohten, die Rabbiner einzusperren, eine Drohung, die wohl heute nicht in dem Masse wirken würde, wie damals. (Heiterkeit.) In der Zeit, in welcher die Steuer herrschte, bestanden fünf oder sechs Systeme zu ihrer Eintreibung. Bald wurde sie verpachtet, bald wieder wurde das Hauptgewicht auf die Verzehrungssteuer gelegt, die letzte Form dieser Steuer war, dass sie auf dreifache Weise erhoben wurde. Zunächst durch eine Vermögenssteuer, die jeder zahlen musste, der 150 Gulden Kapital besass, durch eine Familiensteuer, die von allen eingehoben wurde, die über mehr als 300 Gulden Kapital verfügten, endlich durch eine Koscherfleischsteuer, die für Schlachtung jeglicher Art entrichtet wurde. Die Vermögenssteuer war mit 43.000 Gulden, die Familiensteuer mit l2/a Perzent des fatierten Kapitals ausgesetzt. Mit Rücksicht auf diese ungeheuere Besteuerung kamen natürlich sehr viel falsche Fassionen vor. 1846 betrug die Vermögenssteuer 773 Perzent des Kapitals. Und da hat man den Juden Wucher vorgeworfen! Sie wurden straffällig, wenn sie mehr als 6 Perzent Zinsen nahmen. Mein verewigter Freund Salomon Kohn hat in seiner Novelle „David Löb Magdeburger" dem Helden überzeugende Worte über die Qualen der Judensteuer in den Mund gelegt. Als Vermögen musste alles angegeben werden, was man besass, auch die Einrichtung, Schmuck, Pretiosen etc. etc. Da eine derartige Steuer nur durch die grausamsten Mitttel eingebracht werden konnte, bestanden noch verschiedene entwürdigendere Eigentümlichkeiten. Vor allem konnte den Steuerpflichtigen jederzeit der Eid auferlegt werden. Schon in der Fassion musste er unterschreiben, dass er sich bei unrichtiger Angabe dem grossen Bann unterwerfe, den die Rabbiner alljährlich auszusprechen gezwungen wurden. Schliesslich wurde, wenn man jemanden bei unrichtigen Angaben ertappte, das ganze verschwiegene Vermögen konfisziert. Diese Steuer hat Elend und Not über drei Generationen unserer Vorfahren gebracht. Es kam so weit, dass die Gerichte selbst gegen diese Steuer einschritten und erklärten, dass es bei den Juden keine Kuratelspflege gebe, dass nach einem Juden niemals ein Vermögen dableibe und dass dadurch minderjährige Kinder unversorgt aufwüchsen. Dies, in Verbindung mit Petitionen der Juden in Ungarn, hat endlich dahin geführt, dass 1847 ein Erlass erschien, welcher besagte, dass die Steuer sukzessive aufzulassen sei. Und zwar sollte in dem genannten Jahre ein Siebentel, im folgenden zwei Siebentel

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