Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 4 (4.1908)
- Date
- 1908-04-01
- Page
- Seite 28 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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28 die Christen. Das Gesetz hat also aut aussereheliches Zusammenleben der Juden geradezu eine Prämie gesetzt. Dass nun unter solchen Verhältnissen die Juden trotzdem nicht ausgestorben oder zu einer sittenlosen Horde entartet sind, ist ein Wunder, welches wir nur einem gnädigen Gotte und der Tüchtigkeit des jüdischen Volkes zuschreiben müssen. (Anhaltender Beifall.) Bei Umgehung dieses Gesetzes zeigten sich sehr häufig Kuriosa, die erwähnt zu werden verdienen. Das Judenpatent von 1797 zeigt eine liberale Anwandlung im § 51, welcher besagt: „Ein Jude, der Ackerbau oder drei Jahre hindurch ein Handwerk betreibt, darf heiraten, ohne eine Familiennummer zu haben." Auch diese Erleichterung galt nur ad personam, nicht für die Kinder. Da kam es nun vor, dass ein fleissiger Talmudjünger auf einmal Lust bekam, Ackerbauer zu werden, ein Feld pachtete und im Schweisse seines Angesichtes auch Furchen zog, die von der Kommission ziemlich nachsichtig beurteilt wurden. Die Bewilligung zur Heirat wurde ihm als Ackerbauer erteilt. Die Landwirtschaft hat aber hievon wenig Nutzen gehabt. Einige Tage nach der Hochzeit gab er seine Pachtung auf und er konnte in seinem ganzen Leben nie Weizen von Korn unterscheiden. (Heiterkeit.) Ein andermal wieder versuchte sich ein Religionslehrer, der später Rabbiner wurde, als Glaser und bekam gleichfalls die Erlaubnis zur Heirat, hat jedoch nie eine einzige Fensterscheibe eingesetzt. Ich komme nunmehr zur unseligen Judensteuer. Als die Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1743, durch verleumderische Denunziation irregeführt, die Juden aus Böhmen zu vertreiben beschloss und nach mehrmaligem Aufschübe auch die Ausweisung aus Prag vollzogen war, liess sie sich durch Fürsprache der Stände und der auswärtigen Mächte (Holland und England) bewegen, die Juden im Jahre 1746 auf zehn Jahre gegen eine jährliche Steuer von 300.000 Gulden in den Sudetenländern wieder aufzunehmen. Auf die Juden Böhmens entfielen 216.000 Gulden, davon allein auf Prag 72.000, auf die Mährens 80.000, auf die Schlesiens 4000. Eine leichte Rechnung ergibt, dass die 7000 einheimischen Juden Prags ein Kopfgeld von je 10 Gulden jährlich zu zahlen hatten. Das war die Judensteuer unseligen Angedenkens! Ich glaube, dass kein Nationalökonom mir widersprechen wird, wenn ich behaupte, dass der Geldwert von damals mindestens der fünffache war. wie der von heute. Es war also nach heutigem Werte gerechnet eine Belastung der höchstens 70.000 Seelen zählenden jüdischen Bevölkerung Böhmens, Mährens und Schlesiens mit einer Steuer von Vl2 Millionen Gulden. Was diese Ziffer bedeutet, werden Sie begreifen, wenn Sie annehmen, dass heute der zirka 200.000 Seelen zählenden Bevölkerung Prags zu allen bestehenden Steuern eine neue Steuer von vier Millionen Gulden auferlegt werden würde. Diese Steuer war in den ersten Jahren überhaupt nicht einzubringen.