Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 4 (4.1908)
- Date
- 1908-04-01
- Page
- Seite 26 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9756662-9603886-9604000--1873-9604026- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
26 Vermögen von nicht ganz ll/2 Millionen Gulden habe. In Prag wohnten 8542 Juden, nämlich 7386 Einheimische und 1156 Fremde. Christen lebten in Prag zirka 115.600, davon 58.000 Einheimische und 56.700 Fremde. Man gingt von der Annahme aus, dass die Juden ungefähr ein Vierzehntel der Gesamtbevölkerung bilden und dem zufolge 100.000 Gulden zu zahlen hätten. Dieses Ergebnis wurde dem Stadtverordnetenkollegium mitgeteilt, wurde aber nicht erledigt, da eine Neuwahl bevorstand. Der neue Stadtrat entsandte wiederum drei Delegierte, die Kommission setzte, von den alten Voraussetzungen ausgehend, abermals 100.000 fl. als Einkaufssumme fest. Diesmal lehnte das Stadtverordnetenkollegium den Vorschlag rundweg ab und ernannte eine dritte Kommission, welcher der strikte Auftrag gegeben wurde, mit den Juden nicht zu verhandeln, sondern ihnen zu diktieren. Die Kommission hat das städtische Vermögen auf zwei Millionen eingeschätzt, indem die Pflastermaut als Vermögen, Häuser, die zum Demolieren angekauft waren, als Wohnhäuser und Stadtplätze als Baugründe verrechnet wurden. Dann kam das Hauptkunststück. Die Kommission erklärte, der Ausdruck „Gesamtbevölkerung" könne sich nicht auf alle in Prag Wohnenden beziehen, sondern lediglich auf . die Einheimischen. Nun gab es in Prag 58.000 einheimische Christen und 7000 einheimische Juden. Sonach hätten die Juden ein Achtel, das ist rund 250.000 fl. zu zahlen gehabt. Darüber entstand eine erbitterte Zeitungsfehde und die Sache wurde der Regierung überwiesen. Die Regierung hat zwar die Einschätzung des Prager Vermögens anerkannt, hinsichtlich der Verteilung aber die Ansicht der Juden bestätigt, so dass 146.000 fl. als Einkaufspreis fixiert wurden. Die Rekurse und weiteren Verhandlungen dauerten bis zum Jahre 1860, dann waren beide Teile des ewigen Prozessierens müde, die Stadtgemeinde erklärte sich bereit, den genannten Einkaufsbetrag anzunehmen. Wir Juden haben also das Bürgerrecht von Prag nicht nur durch unser tausendjähriges Leben und Leiden hier, sondern auch durch bares Geld erkauft. Infolgedessen hatten die Juden vom Jahre 1852—1870 ausser der Kultussteuer eine Anschlussteuer zu zahlen. Ich komme jetzt zu einem Vergleich der Rechtsverhältnisse der Juden im Jahre 1848 mit denen im heurigen Jahre. Wollte ich Ihnen alle Rechtsbeschränkungen und Bedrückungen, welche auf unseren Vätern vor dem Jahre 1848 lasteten, schildern, so würde das Morgengrauen hereinbrechen und ich wäre mit meiner Aufgabe noch nicht fertig. Ich will mich deshalb auf drei Gruppen von gesetzlichen Bestimmungen beschränken, welche geeignet waren, den Juden das Leben in der gründlichsten Weise zu verbittern. Am drückendsten war die Erschwerung im Erwerb; den Juden war es nicht gestattet, Grundbesitz zu erwerben. Man tut dem Mittelalter sehr unrecht, wenn man es gegenüber der neueren