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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-04-01 · 4 (4.1908) · p. Seite 23

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
4 (4.1908)
Date
1908-04-01
Page
Seite 23 (sequence 24)
Language
German
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23 Rede werde ich nicht bei jeder der anzuführenden Tatsachen speziell angeben, welchen der angeführten drei Zwecke dieselbe dienen soll, auch kann ich es dem eigenen Urteile der hochintelligenten Versammlung überlassen, diese Folgerung selbst zu ziehen. Ich schreite nun zur Sache und werde Ihnen in drei Abschnitten darlegen: 1. wie die Stellung der jüdischen Gemeinde als solche im Jahre 1848 war, namentlich ihr Verhältnis zur Stadtgemeinde; 2. wie die rechtliche Stellung der Juden im Jahre 1848 war; 3. wie die sozialen Verhältnisse der Juden Prags waren und wie sie heute sind. Teils aus Akten, teils aus Erinnerungen meiner frühesten Jugend, teils aus Mitteilungen meines verewigten Vaters, der zwischen 1848 und 1860 eine wesentliche Rolle in der Gemeinde gespielt hat, will ich Ihnen die Stellung der Prager Judengemeinde gegenüber der allgemeinen Stadtgemeinde schildern. Die Prager Judengemeinde war damals auf das Gebiet der Judenstadt (Josefstadt) beschränkt. Theoretisch sollte die Judenstadt eine Gemeinde für sich sein und zu Prag ungefähr in dem Verhältnis stehen, in welchem sich Smichow, Karolinental zur Stadt befindet. Paktisch aber lag die Sache anders. Schon der eine Umstand, dass die Judenstadt eine Enklave der Stadt Prag ist, dass man nicht hinein kann, ohne das städtische Gebiet berührt zu haben, hatte eine grosse Abhängigkeit der Judenstadt von der Gemeinde zur Folge. Dieselbe äusserte sich beispielsweise darin,, dass die städtischen Abgaben, welche an den Stadttoren erhoben wurden, ausschliesslich der Stadtgemeinde zufielen. Damals bestand schon eine staatliche Verzehrungssteuer, zu welcher der Magistrat 25 Perzent Zuschlag einhob, welcher jährlich 145.000 Gulden getragen hat. Davon wurde aber kein Kreuzer an die Judengemeinde abgeführt, obschon die Juden — sie bildeten damals 7 bis 8 Perzent der Gesamtbevölkerung — sicherlich durch ihren Konsum einen Anspruch darauf gehabt hätten; ähnlich verhielt es sich mit der Pflastermaut, welche zur Vergütung der aus dem Pflastern der Strassen erwachsenen Auslagen an den Stadttoren bezahlt werden musste. Nun ging man dann später, als es sich um den Anschluss der Judenstadt an die Stadtgemeinde handelte und als die Verfügung erlassen wurde, dass die Juden ein Einkaufsgeld in das städtische Vermögen zu zahlen hätten, so weit, dass man die Pflastermaut, von der sie nie einen Nutzen hatten, kapitalisierte und als Vermögen der Stadtgemeinde anrechnete. Ferner lagen die meisten Zweige der Verwaltung in den Händen der städtischen Behörden, ohne dass den Juden auch nur die geringste Ingerenz gewahrt worden wäre. Bau-, Gewerbe-, Sitten- und Sicherheitspolizei waren beispielsweise dem Magistrate beziehungsweise der Stadthauptmannschaft vorbehalten, der jüdische

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