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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-04-01 · 4 (4.1908) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
4 (4.1908)
Date
1908-04-01
Page
Seite 20 (sequence 21)
Language
German
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so Die Entwicklung der Prager jüdischen Kultusgemeinde während der 60jährigen Regierungszeit des Kaisers Franz Joseph I. Mit Genehmigung des Verfassers. Samstag den 28. März hielt Herr Dr. Arnold Rosenbacher als Gast des „Zentralvereines für jüdische Angelegenheiten" im Festsaale des Palais Colloredo-Mannsfeld in Prag vor einem auserlesenen Auditorium einen Vortrag über das obengenannte Thema. Der Vortragende führte aus : Hochgeehrte Versammlung! Im Allgemeinen waren für mich drei Gründe massgebend» mit diesem Vortrage vor die Oeffentlichkeit zu treten. Zunächst der Umstand, der Sie bewogen hat, so zahlreich hier zu erscheinen; es ist das uns allen innenwohnende Bedürfnis, anlässlich des so seltenen und darum so erfreulichen Ereignisses der 60jährigen Regierung Sr. Majestät unseres Kaisers unsere loyalen Gefühle für ihn und sein Haus zum Ausdruck zu bringen. (Lebhafter Beifall.) Alle Länder, alle Völker und Stämme Oesterreichs überbieten einander in feierlichen Kundgebungen, und gerade wir Juden haben erhöhten Grund dazu. Andere Völker und Stämme danken unserem geliebten Kaiser die Verbesserung ihrer Lage, die E rweiterung ihrer Rechte. Wir Juden aber müssen uns bei Betrachtung der Verhältnisse vor dem Regierungsantritte unseres Kaisers sagen, dass er die Begründung und Festlegung unser Rechte im Auge hatte und durchführte. In der vormärzlichen Zeit bestand keine eigentliche Rechtsbasis für die Juden, sie waren Fremde im Lande, bedrückt und nur geduldet als Schutzjuden. Im Beginne des 16. Jahrhunderts war eine allgemeine Vertreibung geplant, in der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde eine solche in Böhmeu mit allen Schrecken durchgeführt, um die Mitte des 18. Jahrhunderts wiederholte sich das Schauspiel. Und wenn auch das Verbot, das Territorium Böhmens zu betreten, wieder bald rückgängig gemacht wurde, so waren für diese Handlungsweise sicherlich nicht Recbts°:ründe, sondern lediglich solche des Interesses bestimmend. Und dass sich die rechtliche Lage der Juden in Böhmen von der Mitte des 18. Jahrhunderts angefangen bis um die Mitte des 19. nicht geändert hat, beweisen Gesetze aus der Zeit von 1750 bis 1848. Wir finden dort in Bezug auf die Juden eine Massregel, die gegen keinen anderen Staatsbewohner vorgesehen war. Unbedeutende Vergehen, Steuerrückständigkeit wurden mit Landesschutzverlustigerklärung bedroht. Das Jahr 1848 hat diese Misstände vielfach zum Besseren gewendet; rechtlich festgesetzt war diese Aenderung nicht, denn kein Gesetz hatte die im Jahre 1848 tatsächlich vollzogene Erweiterung der Rechte sanktioniert. Erst der glorreichen Regierung

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