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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-04-01 · 4 (4.1908) · p. Seite 19

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
4 (4.1908)
Date
1908-04-01
Page
Seite 19 (sequence 20)
Language
German
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19 Praxis jenes System der Rechtsungleichheit einzuführen trachtet, welches im sonstigen öffentlichen Leben des Staates leider allzu häufig Anwendung findet, sofort als solche stigmatisiert und von allem Anfange an bekämpft werden muss. Der Budgetausschuss, der 52 Mitglieder zählt, hat mit 19 gegen 9 Stimmen, also mit einer reinen Z u f a 11 s m a j o r i t ä t, (?) jenen Antrag angenommen. Wir können auch nicht glauben und wollen nicht annehmen, dass dieser Antrag im Hause die Majorität erzielen könnte, dass ein Volksparlament, berufen, die gleichen bürgerlichen Rechte aller zu wahren, die kulturellen Interesstn der Gesamtheit zu schützen, das Gedeihen aller zu fördern, einer Massregel seine Zustimmung geben könnte, welche kulturell und moralisch gleich verwerflich ist, die durch die Verfassung jedermann gewährleistete Lernfreiheit verletzt, die Zugänglichkeit der öffentlichen Lehranstalten für alle ohne Unterschied illusorisch macht. Wir besorgen auch nicht, dass eine ihrer Pflicht bewusste Regierung der in dieser Resolution enthaltenen Anregung Folge leisten könnte, denn die Regierung, berufen, ein Hüter des Rechtes zu sein, kann durch keinen Beschlussantrag verpflichtet werden, kulturelles Recht und beeidetes Gesetz zu verletzen. Nichtsdestoweniger müssen wir diesen offenbar neuerlichen Vorstoss gegen die gleichen bürgerlichen Rechte der jüdischen Bevölkerung sofort mit allerEntschiedenheit zurückweisen. Eingedenk unserer Pflicht, unter den uns anvertrauten Oesamtinteressen insbesondere auch das Recht der jüdischen Bevölkerung auf Anerkennung als gleiche, vollberechtigte Staatsbürger im Parlament zu vertretßn, werden wir im geeigneten Zeitpunkte im Hause jenen volksbildungsfeindlichen Antrag bekämpfen; aber bis ins tiefste in unserer persönlichen und staatsbürgerlichen Würde verletzt, fühlen wir uns gedrängt, schon heute von jenem Resolutionsantrage des Budgetausschusses und der ihm innewohnenden Tendenz an die öffentliche Meinung des gesitteten Oesterreich zu appellieren. Wir legen feierlich Verwahrung ein gegen eine Aktion, weichein schroffem Widerspruche steht zu dem Staatsgrundgesetze, das volle Lerntreiheit gewährt, zu dem Streben nach Wissen, welches der Kulturwelt innewohnt, zu dem modernen Leben, das theoretische und praktische Bildung verlangt, um schaffend wirken zu können und im Wettbewerbe der Staaten und Völker zu bestehen. Wir legen solennen Protest ein gegen jenen Antrag, welcher die Rechtsgleichheit verletzt und geeignet ist, Oesterreich zum Hohn der gesitteten Welt auf das Kulturniveau Russlands und Rumäniens herabzudrücken." 2*

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