Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 3 (3.1908)
- Date
- 1908-03-01
- Page
- Seite 22 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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22 Entführung einer Minderjährigen. Am 29. Februar d. J. wurde die 16jährige Tochter Scheindel der mit Chaim Leib Kitenplon nur rituell getrauten Sarah Sirka Wasser, zu Strzalki (Bezirk Bobrka) wohnhaft, von dem in der dortigen Mühle beschäftigten Taglöhner Stanislaus S t ac h 6 w entführt. Stacböw hat die Scheindel Wasser auch angestiftet, dem Chaim Leib Kitenplon K 400.— zu entwenden. Ein Bauer aus Strzalki bestätigte, dass er, von Stachöw gedungen, am 29. Februar abends das Mädchen mit dem Burschen nach der nahegelegenen Bahnstation Staresiolo geführt hat. In der Nacht vom 1. zum 2. März ist Stanislaus Stachöw ohne das Mädchen nach Strzalki zurückgekehrt. Das Bezirksgericht und die Gendarmerie in Bobrka lehnten ursprünglich die von Chaim Leib Kitenplon angesuchte Inhaftnahme des Stachöw aus uns unbekannten Gründen ab. Mit Rücksicht darauf, dass Stachöw dringend eines zweifachen Verbrechens, und zwar sowohl der Entführung einer Minderjährigen, als auch der Anstiftung zum Diebstahl verdächtig erscheint, haben wir an das Justizministerium das dringende Ersuchen gerichtet, im Wege der k. k. Staatsanwaltschaft in Lemberg ungesäumt die energische strafgerichtliche Verfolgung des Stanislaus Stachöw, sowie die Kurrendierung und Ausforschung der flüchtigen Scheindel Wasser anzuordnen. Wir haben überdies in einer mündlichen Vorstellung bei der genannten Zentralstelle auf die schwere Beunruhigung hingewiesen, welche durch die neuerliche auffällige Zunahme von Entführungen jüdischer Mädchen in galizische Nonnenklöster hervorgerufen wird, und nicht nur auf die energische strafgerichtliche Verfolgung der Entführer, sondern auch auf den gesetzlich begründeten Schutz der Elternrechte seitens der Justizbehörden gedrungen. Ueberdies Messen wir durch Herrn Dr. Raphael Landau in Krakau bei der Lemberger Staatsanwaltschaft die Strafanzeige gegen Stanislaus Stachöw erstatten. Unsere Intervention führte zu dem gewünschten Erfolg. Das Justizministerium erliess die verlangten Weisungen, und nachdem wir in Erfahrung gebracht haben, dass das flüchtige Paar in Stanislau weile, wurden über Einschreiten unserer dortigen Vertreter kais. Rat Rauch und Dr. Leon B o r a 1, am 8. März Stanislaus Stachöw und Scheindel Wasser, welche mittlerweile die Taufe empfangen hatte, in dem Augenblicke verhaftet, als sie in der Pfarrkirche zu Stanislau getraut werden sollten. Stachöw wurde dem Landesgerichte in Lemberg eingeliefert, während Scheindel Wasser in das Elternhaus zurückkehrte. — Wir konstatieren mit Befriedigung, dass in diesem Falle die Staatsbehörden mit aller Beschleunigung und Energie vorgegangen sind und hoffen, dass es auch in künftigen Fällen so bleiben werde. Der Mädchenraub in Galizien ist nachgerade eine öffentliche Kalamität geworden, und unsere Justizverwaltung wird endlich zu dieser Kalamität auch grundsätzlich Stellung nehmen müssen.