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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-03-01 · 3 (3.1908) · p. Seite 19

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
3 (3.1908)
Date
1908-03-01
Page
Seite 19 (sequence 22)
Language
German
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19 einzige Parole, welche gewiss der Justiz und Leopold Hilsner wie auch dem angeblich v e rletztenRechtsgefühlderMassenbessereDienste erweisen würde als ein Gnadengesuch. Die Affäre Hilsner ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage muss gelöst, sie darf nicht umgangen werden!" * * Graf Friedrich Schönborn über die Mängel des Verfahrens. Die „Neue Freie Presse" veröffentlichte am 21. Februar folgende Zuschrift: „Von verschiedenen Seiten werden mancherlei Versuche unternommen, von dem Ehrenschilde der österreichischen Justiz den hässlichen Schandfleck zu tilgen, welcher in der Geschichte menschlicher Wahnideen die Ueberschrift „Hilsner" trägt. So kursiert seit einiger Zeit eine die Begnadigung Hilsners bezweckende Petition, deren Fertigung vielseitig in der Erwägung abgelehnt wurde, dass ein Begnadigungsgesuch nicht am Platze sei. Denn entweder sei Hilsner schuldig, dann sei die Strafnachsicht zumindest verfrüht, oder er sei unschuldig, dann sei nicht die Begnadigung, sondern die Wiederaufnahme des Verfahrens der richtige Weg, um das Geschehene ungeschehen zu machen. Wie dem auch immer ist: Sind die der Oeffentlichkeit überantworteten angeblich aktenmässigen Darstellungen des Falles Hilsner richtig, dann war der dessen Verurteilung herbeiführende Vorgang ein Komplott, von einem bösartigen Heerbanne angezettelt, der alle Rollen verteilte vom ersten unheimlichen Gerüchte bis zur Urteilsfällung der Gerichte. Das Konzept Hess den echten (mittelalterlichen) Kurialstil erkennen. „Est stilus curiae!" rief jener berühmte Astronom, als er den Dolch des Fanatikers, welcher von einer Bewegung der Erde nichts wissen wollte, zwischen seinen Rippen fühlte. Ein posthumes Wort des jüngst verewigten, darch seinen Gerechtigkeitssinn ausgezeichneten Grafen Friedrich Schönborn, von dem in einem Blatte behauptet wurde, dass auch er an das Ritualmordmärchen glaube, dürfte daher an der Zeit und hier am rechten Orte sein. Einem Briefe desselben vom 11. Juli 1902 sind folgende Sätze entnommen : „Als Beweis, dass ich mit den Ritualmordgeschichten nur ganz unberechtigterweise in Verbindung gebracht werde . . . diene Euer Hochwohlgeboren folgendes :. . . I m zweiten Stadium des Hilsner-Prozesses habe ich dem Redakteur eines Wiener (gemässigt-liberalen) Blattes einen Au f- 2*

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