Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 3 (3.1908)
- Date
- 1908-03-01
- Page
- Seite 3 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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3 hebräischer Schrift, welche auf einer in landesüblicher Sprache ausgestellten Urkunde vorkommen, bloss als Handzeichen anzusehen sind.3) Judengemeinden. Die Ansiedlungsverhältnisse der Juden in Mähren wurden durch ein Patent Kaiser Franz II. vom 15. Februar 1798 systematisch geregelt. Es wurden 52 „Judengemeinden" geschaffen, meist in Städten, in welchen die Juden bereits lange vorher, zum Teil durch Jahrhunderte, gewohnt hatten und auch bereits ihre religiösen Institutionen (Synagogen, Schulen, Friedhöfe) besassen, ferner in kleinen Gemeinden in der Nähe grösserer Städte, insbesondere um Iglau und Znaim, in welchen sich die Juden bei Vertreibung aus diesen Städten, sowie aus Niederösterreich niedergelassen hatten. Die den Juden zum Wohnsitze zugewiesenen Gassen waren von der Christenstadt gewöhnlich durch sichtbare Zeichen (meist eiserne Eeifen, welche in entsprechender Höhe über die Gasse gespannt waren)4) getrennt. Die Vermehrung der Häuser in den Judenvierteln war strenge untersagt, über die bestehenden mussten von den Gemeindevorstehern „Grundbücher" geführt werden. Die „königlichen" Städte Brünn, Olmütz, Iglau, Znaim und Ung.-Hradisch, das deutsche Nordmähren, sowie das an Ungarn angrenzende Karpathengebiet waren den Juden verschlossen. Die grösste Anzahl von systemisierten Judenfamilien wiesen die Städte Nikolsburg (der Sitz des Landesrabbinates), Prossnitz, Boskowitz und Holleschau, die kleinste Anzahl Teltsch mit sieben und Puklitz mit fünf Familien auf. Das fürst-erzbischöfliche Lehensgut Kosteletz bei Gaya, in welchem 20 Familienstellen systemisiert waren, hatte überhaupt keine Judenhäuser und im Orte selbst bloss zwei Familien, während die übrigen zerstreut als „fremde Famiiianten auf obrigkeitlichen Bestandhäusern" wohnten. Infolge der Beschränkungen betreffend die Eheschliessung der Juden und der hierdurch erzeugten Auswanderung der überschüssigen jüdischen Bevölkerung blieb die jüdische Bevölkerung in den mährischen Judengemeinden bis zum Jahre 1848 ziemlich konstant. Sie weist nur eine unbedeutende Steigerung (durchschnittlich 1-7% jährlich) auf, während im hauptsächlichsten Einwanderungsgebiete der mährischen Juden, in Ober-Ungarn, sich in verhältnismässig kurzer Zeit viele blühende Judengemeinden ent- 3) Diese beiden Bestimmungen, welche noch jetzt in Kraft stehen, trotzdem die Beschränkungen bezüglich der Gleichberechtigung der Juden bereits vollkommen weggefallen sind, trafen insbesondere hart die jüdische Bevölkerung unserer östlichen Kronländer Galizien und Bukowina, welche zum grössten Teil nur hebräisch schreiben konnte. 4) Solche Zeichen finden sich noch heute in manchen Judengemeinden, so in Boskowitz, Strassnitz und Holleschau. 1*