Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 2 (2.1908)
- Date
- 1908-02-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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12 von Menschen bewohnte Erde nur ein Narrenhaus des Universums dar! Wir protestieren gegen die Verunglimpfungen unseres Stammes und Glaubens, weil sie wahrheitswidrig, ungerecht, falsch, töricht und widernatürlich sind. Fortgesetzte Drangsalierung der Juden in Rumänien. Der Hilfsverein der Deutschen Juden hat von absolut vertrauenswerter Seite einen Bericht aus Bukarest erhalten, dem wir zunächst entnehmen, dass die nach den Märzunruhen begonnene Ausweisung von Juden aus den Landgemeinden der Moldau in rücksichtslosester Weise fortgesetzt wird. Dann heisst es in dem Berichte wörtlich weiter: „Die Behörden kümmern sich dabei nicht um den eingetretenen Winter und so hat erst dieser Tage die Familie Favel Klein aus einem Dorfe bei Roman den Befehl erhalten, die Gemeinde innerhalb fünf Tagen zu verlassen. Selbst Witwen wurden von der Vertreibung aus den Dörfern nicht verschont, und so die Golda Eisenstein aus einer Gemeinde bei Pasehkany (Distrikt Suczawa) einen Befehl erhalten, in dem es hiess, dass die „Jüdin" Golda Eisenstein mit ihren Kindern das Dorf zu verlassen habe. Dje rumänischen Behörden scheuen sich also nicht, bereits in offiziellen Schriftstücken das Wort „Jude" oder „Jüdin" zu gebrauchen und liefern damit den eklatanten Beweis von der Nichteinhaltung des § 44 des Berliner Vertrages, der irgendwelche Massnahmen gegen Landesbewohner wegen ihrer Religion verbietet. Von den unmittelbar nach den Märzunruhen aus den Dörfern vertriebenen Glaubensgenossen waren von dem Vertreter der „Jca" zirka 320 Familien zur Beförderung nach Kanada vorgemerkt worden. Bis jetzt sind zirka 200 Familien dorthin gesandt worden und die anderen befinden in der grössten Notlage, da infolge der in Nordamerika heirschenden Krise ihre Expedierung bis auf Weiteres nicht erfolgen kann. Eine sehr arge Verschlechterung der allgemeinen Lage der Juden in Rumänien ist durch eine Verfügung des Domänenministers erfolgt, wonach bei allen Industrie- und anderen Gesel lschaften und Etablissements, die sich der Begünstigungen zur Förderung der Nationalindustrie erfreuen — und das sind fast alle — nicht nur zwei Drittel der Arbeiter, sondern auch des technischen und des Verwaltungspersonales Rumänen, die sich im Besitze der politischen Rechte befinden, sein müssen. Obgleich diese Verfügung ungesetzlich ist, da das Gesetz zur Förderung der Nationalindustrie nur verlangt, dass zwei Drittel der Arbeiter Rumänen sein müssen, und von dem übrigen Personale nicht spricht, werden