Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 1 (1.1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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34 aller Abtrünnigen folgt und selbst in die antisemitische Posaune stösst. Aber sein Prozess gegen den Grafen Moltke ist nicht der geeignete Anlass, um die sogenannte arische Moral gegen die sogenannte jüdische Moral herauszustreichen. Wer Butter auf dem Kopfe hat, soll nicht in die Sonne gehen. Blutbeschuldigung gegen Christen. -m Da in den zivilisierten Staaten Europas bekanntlich noch immer von Zeit zu Zeit das Gerücht von einem Eitualmorde auftaucht, den die Juden begangen haben sollten, so ist es nur logisch, dass in Palästina den Christen Ritualmord-Lügen nachgesagt werden, jedoch — zur Ehre unseres Volkes sei es gesagt — nicht von Juden. Man berichtet aus Jerusalem: Beim St. Stephans-Tore führen die Griechen einen Bau auf und da soll nun den Bauleuten eine Zeit lang jeder Stein, den sie am Tage gelegt hatten, in der Nacht in die Erde versunken sein. Schliesslich hätten die Leute nachgegraben und eine Höhle gefunden. In dieser Höhle lag ein Buch mit goldenen Blättern. Die Leute wagten es nicht, das Bach herauszunehmen und fragten deshalb einen Scheikh um Rat, was sie tun sollten. Der soll ihnen nun geantwortet haben, sie müssten zwölf Leute töten und die ganze Höhle mit Menschenblut tränken. Natürlich fand sich auch gleich eine Frau, angeblich eine Zigeunerin, die erzählte, die griechischen Christen hatten ihren kleinen Bruder zu diesem Zwecke kaufen wollen. Eine Anzahl anderer Kinder seien bereits spurlos verschwunden, und ganz unzweifelhaft seien sie von den Christen getötet worden. Auch ein alter Wächter sei tot aufgefunden worden, der höchstwahrscheinlich zu demselben Zwecke ermordet worden wäre. Glücklicherweise sind die Araber und die Juden in Palästina nicht so „aufgeklärt" wie unsere Antisemiten, und sie nehmen die ganze Geschichte als das, was sie ist, als ein schauriges Märchen. Eine eherechtliche Entscheidung. Eine zwischen einer österreichischen Christin und einem israelitischen Ausländer im Auslande geschlossene Ehe wurde in Wien, wohin das Ehepaar gleich nach der Traunng zu dauerndem Aufenthalt reiste, vom Landesgerichte und vom Oberlandesgerichte wegen des Ehehindernisses der Religionsverschiedenheit für ungültig erklärt. In der gegen dieses Urteil an den Obersten Gerichtshof ergriffenen Beschwerde wurde geltend gemacht, dass der § 64 des a. b. G.-B., der die Ehev-rträge zwischen Christen und NichtChristen für ungültig erklärt, durch den Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes aufgehoben sei, weil in diesem der Genuss der bürgerlichen Rechte, wozu auch das Recht der freien Ehe-