Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 1 (1.1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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32 durch einen Juden heimlich entführt und dass infolge dessen eine Untersuchung durch die hiesige Staatsanwaltschaft eingeleitet worden sei, ist unwahr, da sie freiwillig aus dem Kloster entwichen ist. Sie deponierte ferner, dass man ihr im Kloster fortwährend einschärfte, sie möge ja nur nicht nach Hause zurückkehren und überhaupt jeden Besuch von Verwandten ablehnen. Es ist den jüdischen Mädchen, die dort Zuflucht finden, nicht gestattet, wenn auch für kurze Zeit, das Kloster zu verlassen. Momentan befinden sich im Kloster 13 jüdische Mädchen. Lea Gänger hat im Kloster manche Sachen, wie silberne Kette, silberne Uhr usw., zurückgelassen, und wurden ihr bis nun die Sachen vom Kloster nicht zurückgestellt. Dr. Landau forderte das Kloster auf, dieselben unverzüglich zurückzustellen und wird im Verweigerungsfalle die Klage gegen das Kloster überreichen. Verurteilung eines Blutlügners. In der in Stettin erscheinenden antisemitischen ».Deutschen Hoch wacht" war am ^6. August 1906 behauptet worden, in Chotzen in Böhmen habe ein Jude zu rituellem Zwecke einem Dienstmädchen im Schlafe, nachdem er es mit Chloioform betäubt, Schnittwunden beigebracht. Das Mädchen sei bei Juden im Dienste gewesen, die es nun als geistesschwach bezeichnen. „Wie immer in solchen Fällen." Bei den damals von unserem Rechtsschutzbureau angestellten Erhebungen hatte sich aber sofort herausgestellt, dass das betreffende Mädchen, Maria Kosina, tatsächlich an „einer an Unzurechnungsfähigkeit grenzenden Hysterie" leide und dass die Gerichtskommission an ihrem Körper nur unverkennbar von Insektenstichen herrührende Punkte, aber keinerlei auf Blutentnahme schliessen lassende Verletzungen gefunden habe. Der Jude, den Maria Kosina anfangs beschudigt hatte, der als Gast ihrer Herrschaft anwesend gewesene Kaufmann Jakob L e d e r e r aus Libochowitz, erhielt durch uns Kenntnis von der böswilligen Notiz der „Deutschen Hoch wacht" und erhob darauf gegen den verantwortlichen Eedakteur dieses Blattes, Th. Hübbe in Stettin, die Beleidigungsklage. Hübbe erzielte Freisprechung, weil er behauptete, nur für den politischen Teil des Blattes verantwortlich zu sein, die inkriminierte Notiz sich aber im Feuilleton befunden habe, für das E. S n e 11 verantwortlich sei. Herr Lederer verklagte nun diesen Feuilleton-Redakteur, der schliesslich am 27. November v. J. v o m kgl. Schöffengerichte zu Stettin zu einer Geldstrafe von 10 Mark und zur Tragung der Kosten verurteilt wurde. Das Gericht hat dabei Milde geübt, weil Snell die Notiz nicht selbst