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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-01-01 · 1 (1.1908) · p. Seite 26

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
1 (1.1908)
Date
1908-01-01
Page
Seite 26 (sequence 29)
Language
German
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26 punkte an nicht mehr nur bloss den grössten Teil des Reingewinnes, sondern den ganzen Reingewinn des Betriebes unter sich verteilen können. Man wird Ihnen überlassen können, ob sie es vorziehen, den Grossbetrieb als solchen zu erhalten oder das Land in eine Anzahl selbständiger Bauernhöfe aufzuteilen; aber von der einen Bedingung wird man nie abgehen, dass der gesamte Grund und Boden, ob aufgeteilt oder nicht, dauernd unteilbares Eigentum der Gesamtheit bleibt. Mit anderen Worten : wenn die Genossenschaft zur Aufteilung des Landes schreitet, so kann das immer nur in der rechtlichen Form geschehen, dass der Einzelne Erbpächter der Gesamtheit wird. Das Obereigentum bleibt dieser dauernd erhalten. ünter diesen Bedingungen glaube ich auf Grund einer recht weit spannenden und tief eindringenden Kenntnis der bisher mit der Gewinnbeteiligung und der landwirtschaftlichen Produktivgenossenschaft angestellten Versuche, dass die Kolonisation trotz der Mangelhaftigkeit des Arbeitermateriales zu einer völlig ausreichenden Rentabilität gebracht werden kann. Diese Form des Landwirtschaftsbetriebes vereinigt namentlich alle Vorteile des Grossbetriebes mit allen des Kleinbetriebes. Der Grossbetrieb ist ceteris paribus dem Kleinbetriebe unzweifelhaft überlegen dadurch, dass er Arbeit, Zeit und Land spart, dass er sich mächtigerer Maschinen bedienen kann, dass er die Arbeit zweckmässig verteilen kann, dass er im grossen Stile meliorieren kann und dass er schliesslich und vor allem die hochqualifizierte Arbeitskraft eines Administrators ersten Ranges bezahlen kann. Alle diese Vorteile aber werden heute dadurch zugunsten des Kleinbetriebes kompensiert, ja überkompensiert, dass der kapitalistische Grossbetrieb gezwangen ist, mit einer trägen, häufig übelwollenden, durch kein Motiv zu anhaltender und sorgfältiger Arbeit bestimmten Arbeiterschaft zu produzieren, während der selbstwirtschaftende Bauer durch höchsten Fleiss und äusserste Sorgfalt, trotz aller seiner technischen Rückständigkeit, „Gold aus dem Acker zaubert", wie Arthur Young sagte. Wenn man durch eine so starke Gewinnbeteiligung, wie sie hier vorgesehen ist, und durch die Bürgschaft baldiger Selbständigkeit, Fleiss und Sorgfalt der Arbeiterschaft in einem Grossbetriebe ungefähr auf das Mass des im eigenen Interesse wirtschaftenden Bauers steigern kann, so kann man mit einer ausserordentlichen Vermehrung der Reinerträge rechnen. Diese Vermehrung durfte, trotz der anfangs zu erwartenden Minderleistung der Kolonisten, hinreichen, um nach Ablauf einiger Jahre die jüdischen, genossenschaftlichen Siedlungen zu derjenigen Rentabilität zu bringen, die für die Schöpfung der unentbehrlichen Kreditbasis genügt. Es ist zu hoffen, dass in nicht allzu ferner Zeit der Grundstein der ersten Siedlungsgenossenschaft im Heiligen Lande gelegt werden wird. Glückt der Versuch, so werden andere folgen, die es dank den

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