Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 1 (1.1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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25 Elemente zu einer gedeihenden Bauernbevölkerung umgeschaffen werden können, wenn man sie in einer ihren Wesen angepassten Ansiedlungsform ansetzt. Diese Ansiedlungsform muss so beschaffen sein, dass sie den Ansiedlern trotz ihrer physischen Minderwertigkeit und ihrer beruflichen Unerfahrenheit so lange die Existenz gewährleistet, bis sie körperlich und geistig zur Selbständigkeit herangereift sind; eine Form ferner, die von Anfang an zur vollen Anspannung ihrer Tatkraft anreizt. Alle diese Bedingungen sind gegebon in der von mir ausgearbeiteten und von der Partei akzeptierten Schöpfung von Grossgutsbetrieben mit starker Gewinnbeteiligung der zunächst als Lohnarbeiter angesiedelten Emigranten, denen das Recht verbrieft ist, unter bestimmten Bedingungen zu einem fest bestimmten Preise sich zur gesamten Hand in den Besitz des von ihnen bearbeiteten Landes setzen zu dürfen, dass heisst sich in eine landwirtschaftliche Arbeiterproiluktivgenosseiischaft auf eigenem Besitze umwandeln zu dürfen. Um das etwas näher auszuführen, so ist der Plan derart gedacht, dass aus den flüssigen Mitteln der zionistischen Fonds ein oder mehrere grössere, sorgfältig ausgewählte Landkomplexe im Umfang eines mittleren Rittergutes erworben, mit den erforderlichen Gebäuden besetzt und mit allem für eine intensive moderne Wirtschaft erforderlichen toten und lebendigen Inventar ausgestattet werden. Hier wird die nötige Anzahl von Arbeitskräften, Ledige in einem gemeinsamen Hause, Verheiratete in Arbeite: häusern, sesshaft gemacht, und zwar zunächst als fest besoldete Lohnarbeiter des von einem tüchtigen Administrator verwalteten Gutes. Derart sind die Leute zunächst allen Schlägen der landwirtschaftlichen Konjunktur entzogen, haben unter allen Umständen ihre Existenz; etwaige Verluste trägt die gründende Organisation. Um nun aber von vornherein das Verhältnis des Arbeiters zu seinem Arbeitsmittel aus der Sphäre der Lohnsklaverei in diejenige der freien Arbeit aus eigenem Interesse zu erheben, wird den Arbeitern ein vertragliches Recht auf den grössten Teil desjenigen Reinertrages eingeräumt, der nach Deckung der Kosten und Zinsen verbleibt. Die Verteilung dieses Bonus erfolgt pro rata der bar ausgezahlten respektive (für ihr Haus usw.) angerechneten Löhne, eine Bestimmung, durch die nach allen Erfahrungen Eifer und Sorgfalt der Arbeiter auf das höchste angespornt werden. Ist es doch bekannt, dass die Gewinnbeteiligung in der Landwirtschaft noch viel bessere Ergebnisse gezeitigt hat als in der Industrie. Ferner wird den Arbeitern vertraglich zugesichert, dass sie gegen Auszahlung einer bestimmten Kaufsumme (ein grosser Teil der vorgestreckten Summe wird als niedrig verzinste Hypothek stehen bleiben) berechtigt sind, das Gut samt Gebäuden und Inventar zum Buchpreise zu übernehmen, so dass sie von diesem Zeit-