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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-01-01 · 1 (1.1908) · p. Seite 5

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
1 (1.1908)
Date
1908-01-01
Page
Seite 5 (sequence 10)
Language
German
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5 hohen Berufe geweiht worden, und es sollen jetzt nicht mehr Schweine und Pferde, sondern auserlesene Rassenmenschen darauf gezüchtet werden. Dan alten Herrschaftssitz umgibt ein grosses Flachland mit einer grossen Anzahl kleiner Gartenstellen. Das Gut wird vom Herrensitze aus nach modernen agrikulturelien Prinzipien bestellt, die Gartenstellen dienen den Mittgartfrauen zur Unterkunft und Nahrung. Die Männer und Frauen sind hier alle voll strotzender Gesundheit und von analytisch reinster Easse. Ja, sie müssen alle blauäugig sein, denn schon die Ehe zwischen Braun- und Blauäugigen erzeugt nach Ansicht Hentschels eine ungesunde Rasse. Die Männer werden von dem Senate beraten, der „vorerst aus ergrauten Freunden der Mittgartsache" besteht. Wir vermuten dahinter die Führer aller antisemitischen Schattierungen und die Herren Bartels, Bewer. Chamberlain, Fritsch und Hentschel als Ehrenmitglieder. Handel und Geldverkehr sind in diesem Kreise verpönt. Wir wissen ja, dass das Geld den Charakter verdirbt, — sogar den antisemitischen. Die wichtigsten Dinge zum Leben werden in Mittgart selbst hergestellt und im Notfalle vom Rate der Alten angeschafft und verteilt. Bei jedem Mittgartmitgliede wird ehrliche Anteilnahme an der wirtschaftlichen Arbeit vorausgesetzt, dafür bekommt es alles, was das Leben erfordert, von der Verwaltung geliefert. Aber der Hauptzweck ist natürlich die Rassenzucht, alles andere muss sich dem unterordnen. Die Mittgartehe wird vom Rate der Aeltesten geschlossen. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist aus diesem Reiche ebenso verbannt wie der bürgerliche Moralkodex. Diese Mittgartehe hat nur den Zweck der Begattung. Als Zeichen ihrer Verheiratung binden die Frauen ihren Haarschmuck empor, bis sie ihrer engeren Mutterpflichten ledig geworden sind. Diese Ehe dauert nur solange, bis sich die Frau in gesegneten Umständen befindet. Ist dieser Zweck erreicht, dann verliert die Frau ihren Gatten. Er darf dann wieder bald eine andere freien, sie aber muss sich ganz ihrem Kinde widmen und darf erst nach zwei bis zweieinhalb Jahren mit Erlaubnis des Senates und nach der Prüfung ihrer körperlichen und seelischen Verfassung wieder umworben werden. Von den entwöhnten Mittgartkindein wird grundsätzlich aller „Schulstaub" fern gehalten. Die Mädchen wachsen im Haushalte ihrer Mütter, die Knaben in spartanischer Einfachheit zu Hundertschaften vereint, empor. Sie tummeln sich tagsüber in der Pferdekoppel, spielen und werden von den Alten in Hieb und Stoss, in Wehrhaftigkeit uud mutiger Gesinnung erzogen. Ihr im Freien geübter Unterricht erstreckt sich auf Heldengesänge, in denen sie Gedächtnis und rhythmisches Gefühl üben. Sie kehren am Abend müde und hungrig in den mütterlichen Haushalt zurück." So leben sie bis zum 16. Lebensjahre, und sogar Lesen und Schreiben, was doch heute sogar jeder antisemitische Redakteur

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