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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1907-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1907) · p. Seite 36

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
19 (1907)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1907)
Date
1907-06-01
Page
Seite 36 (sequence 36)
Language
German
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36 verurteilt. Er ist später zu lebenslänglichem Kerker begnadigt worden. Der Verfasser hat sich unendliche Mühe gegeben, die Unschuld des Hilsner nachzuweisen. Es ist in all solchen Prozessen schwer, den Nachweis der Unschuld zu führen. Niemand wird sich dein quellenmässigen Nachweis gegenüber der Ueberzeugung verschliessen können, dass die Unschuld des Hilsner mindestens im höchsten Masse wahrscheinlich ist; gewiss aber waren so wenige Anhaltspunkte für die S c h u 1 d des Hilsner vorhanden, dass man sich vergeblich fragt, warum der Staatsanwalt die Klage nicht hat fallen lassen, warum die Geschwornen den Angeschuldigten nicht freigesprochen haben. Und hier wird die Erklärung, ähnlich wie bei Linda Murri, durch die S t i mmungsmache gegeben. Sie ging von Leuten aus, die, unabhängig von der amtlichen Untersuchung, auf eigene Faust Zeugen vernahmen. Man mag den Führern dieser Untersuchung zugute halten, dass sie an einen Ritualmord geglaubt haben und dass sie im fanatischen Eifer alles aufgeboten haben, um die Schuld Hilsners zu beweisen. Aber sie haben damit ein Beispiel von Vergiftung des Denkens gegeben, von dem man nur hoffen kann, dass es sich nicht wiederholt. Was in diesem Prozessan objektiven falschen Tatsachen beschworen worden ist, übersteigt wohl alles bisher Dagewesene, und es wird schwer, zu glauben, dass nicht auch manches subjektiv Falsche beschworen wurde. Als Entschuldigung kann eben nur dienen, dass der tiefe Stand der Bildung in der Polnaer Gegend ein überaus fruchtbarer Nährboden für die giftigen Keime war, die von den Führern der Nebenuntersuchung mit vollen Händen ausgestreut worden sind. Wie in dem Murri-Prozess in Turin, so sind auch die Richter in Polna durch die Volksstimme beeinflusst gewesen. Ich möchte wenigstens bezweifeln, dass sich Berufsrichter gefunden hätten, die auf Grund so nichtiger Beweise ihr Schuldig auszusprechen gewagt hätten. Den Freunden der Geschwornengerichte muss es doch bange werden, wenn sie solche Bücher lesen, ob es durchführbar ist, Laienrichtern die ernste Entscheidung über Leben und Tod anzuvertrauen. Ich habe aus dem Studium der beiden Prozesse allerdings die Ueberzeugung gewonnen, dass auch seitens der Untersuchungsrichter und Staatsanwälte eine Einseitigkeit bewiesen worden ist, die die Abhängigkeit ihrer subjektiven Ueberzeugung von der Volksstimmung beweist. Ich glaube aber nicht, dass ein Richterkollegium imstande gewesen wäre, in dem einen wie in dem andern Falle das Schuldig auszusprechen, ein Urteil zu fällen auf Grund von Stimmungen, statt gestützt auf Beweise."

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