Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 19 (1907)
- Issue
- 3 (3.1907)
- Date
- 1907-03-01
- Page
- Seite 23 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9756662-9603764-9603798--1665-9603821- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
23 an ersterwähnter Stelle die Ausdrücke Gen und Toschab und zur Bezeichnung des an letzterer Stelle gemeinten Nichtansässigen wird wie überall das Wort Nochri gebraucht. Da es nun sehr oft vorkommen konnte, dass der Ausländer sich nach einiger Zeit angesiedelt, war auch an den Fall zu denken, dass ihm ein Israelit früher, ganz befugter Weise, Geld auf Zinsen geliehen, und lag die Frage vor, ob er, von dem nun ansässigen Fremdlinge, für das bereits unter solcher Bedingung gegebene Darlehen Zinsen nehmen dürfe. Das erledigt die Schrift, indem das zu Gunsten des Fremdlings erlassene Zinsverbot lautet: „Du sollst nicht Zins und Ueberschuss von ihm „nehmen" und dich fürchten vor deinem Gotte", während es in dem dem armen Israeliten zugute kommenden Verbote heisst: „Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen „geben" und nicht auf Ueberschuss deine Nahrungsmittel „geben". Der Geist dieser Gesetze macht es auch erklärlich, warum in ihnen nirgends zur Bezeichnung des Fremdlings das Wort Sor gebraucht worden. Der Ausdruck war hier unverwendbar, weil damit im gewöhnlichen Sprachgebrauche, je nach Beziehung, die Begriffe, nicht zur Person oder Sache gehörig, unbefugt, oder Eindringling verbunden war, was zu dem behandelten Thema nicht stimmt. Von einem Menschenfreunde, von der Qualität des famosen Edelgermanen, ist es nur natürlich, dass er allen Bibelstellen, die von Gerechtigkeit und Wohlwollen gegenüber dem nichtisraelitischen Mitmenschen handeln, scheuen Blickes ausgewichen. Merkwürdigerweise hat der weit ausbiegende Held denn doch das Glück gehabt, auf eine Stelle zu stossen, die er nicht mehr zu verschonen vermochte, es ist der Satz in Joel, Kap. 4. Vers. 17 (nach einer anderen Kapiteleinteilung Vers 22) welcher in wörtlicher Uebersetzung lautet: „Und Ihr werdet erkennen, dass ich der Ewige Euer Gott throne in Zion, und es wird Jerusalem heilig sein und Fremde werden durch sie nicht mehr durchziehen fernerhin". Der Satz, welcher mit „Und" beginnt, schliesst sich dem Schlüsse des vorhergehenden Verses, welcher lautet: „Und der Ewige ist eine Zuflucht seinem Volke und eine Veste den Kindern Israel," sehr enge an, und zur Bezeichnung der Fremden, welche nicht mehr durch die heilige Stadt durchziehen werden, ist nicht der Ausdruck Gerim oder Nochrim, sondern der Ausdruck Sourim gebraucht, womit gemeinhin Unzugehörige, Unbefugte oder Eindringlinge bezeichnet werden. Dass es sich hier ausschliesslich um gewalttätige fremde Eindringlinge handelt, kann für niemanden, der das Kapitel liest und den Satz in seinem Zusammenhange betrachtet, zweifelhaft sein. Der Prophet erwähnt schreckliche Erlebnisse, spricht von