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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1907-03-01 · 3 (3.1907) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
19 (1907)
Issue
3 (3.1907)
Date
1907-03-01
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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20 Ordnung unter die sogenannten sieben Gesetze der Noachiden erforderlich; diese sind: Gehorsam gegenüber den Verfügungen der Obrigkeit, Verbot der Gotteslästerung, Verbot des Götzendienstes, Verbot von Blutschande, IVIord und Raub und das Verbot des Fleischgenusses von einem noch lebenden Tiere. Talmud Aboda Sara Folio 64. Wenn die Enthaltung vom Blutgenuss erforderlich gewesen wäre, hätte man gewiss nicht ermangelt, auch die zu verlangen. Die zu dem erläuterten Gebote in enger Beziehung stehende Anordnung, dass jedermann, gleichviel ob er Israelit oder ein sich im Lande aufhaltender Fremder ist, wenn er Wildpret gejagt, das vergossene Blut des erlegten Tieres mit Erde zu bedecken habe, (III. B. M. 17. 13) ist so innig menschlich, dass sie selbst, wenn man von ihrem sanitären Werte absehen wollte, nur ein Unmensch missbilligen könnte. In eine Gesetzgebung, die von dem Eingewanderten nicht einmal verlangt, dass er an Gott glaube, geschweige denn dass sie fordern würde, dass er ihm huldige, dafür aber an 36 Stellen ihn auch nur durch Worte zu kränken verbietet, (T. Baba Mezia Folio 59) scheint es nicht zu passen, dass sie ihm, dem der israelitische Versöhnungstag kein Fest- und Fasttag ist, an demselben zu arbeiten verbietet. (III. B. H. 16 29.) Die Absicht, die der Veranstaltung der jährlichen Versöhnungsfeier zugrunde liegt, stellt indes auch diese Bestimmung ins rechte Licht. Die Einrichtung bezweckt sittliche Hebung des Gemüts- und Innenlebens und Annäherung an Gott, durch Andacht und Regung der Gewissensgefühle, durch nüchterne Einblicke in das Tun und Lassen der Person und durch eventuelle Korrektur der Gesinnung. Laster, böse Gedanken und Fehltritte bedeuten Verunreinigung der Seele, die soll am Versöhnungstage vor und durch Gott getilgt werden, indem man die gegen die Schöpfer und die Mitmenschen begangenen Sünden bereut und sich ernstlich vornimmt, jedes begangene Unrecht, soweit es nur irgend möglich, wieder gutzumachen. An dem grossen Fasttage sind nüchterne Gedanken zu fassen, Beleidigungen zu verzeihen, bittere Gefühle zurückzudrängen, Eitelkeit und Hochmut zu beugen und von Liebe, Güte, Erbarmen und Gerechtigkeit getragene Vorsätze zu fassen, das macht, wie der Prophet sagt, (Jes. 58) den Tag der Kasteiung zum Tage des Herrn. Der der innern Sammlung und Selbstrichtung zu widmende Zeitpunkt war ein strenger Ruhetag, welcher auch dem Fremdlinge immerhin insoferne zugute gekommen, als die sittliche Hebung der Umgebung wie das bei Vereinzelten und Schwachen überall der Fall ist, für sein Schicksal von günstiger Bedeutung war. Schon das hat berechtigt, von ihm zu fordern, dass er nirgends im Lande durch Arbeit die heilige Andacht störe; als Hauptgrund ist indes zu erkennen,

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