Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 19 (1907)
- Issue
- 3 (3.1907)
- Date
- 1907-03-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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16 hätte ihn eingefangen und seinem erzürnten Gebieter zurückgegeben, oder für sich behalten, und wenn er tauglich befunden, wie ein Lasttier arbeiten lassen und wenn nicht, im günstigsten Falle, weiter davon gejagt, im minder günstigen jedoch, einfach niedergeschlagen oder, wie das an Dianens heil'gen Stufen gar oft geschehen, nach altem Brauch den Göttern geopfert. Palästina war für solche Unglückliche eine Zufluchtsstätte, wie es auf Erden keine zweite gegeben. Der Flüchtling durfte von niemandem dem früheren Herrn ausgeliefert noch für sich behalten werden. Es war geboten, ihn im Lande zu lassen, inmitten der Einheimischen, an dem Orte, den er sich selber gewählt, in einer ihm beliebigen Stadt, eben wo es ihm am besten gefallen und niemand durfte ihn durch etwas beleidigen. (Deuteronomium 23. 16. 17.) Derartige und andere umherirrende ganz mittellose Menschen, hatte das Land gar oft aufzunehmen, daher rührt die in der Schrift, wo sie von Wohltätigkeitsakten handelt, regelmässig wiederkehrende Reihenfolge: „Dem Fremden, dem Waisen und der Witwe." (Deuteronomium 14—29. 16—11. 15. 24—19. 20. 21. 26—12. 13.) Sehr beachtenswert ist auch folgender, sicherlich nicht zufälliger Umstand: „Die Leviten waren beauftragt, nach der Besitznahme Kanaans, über zwölferlei Sünder je einen Fluch auszusprechen, den das ganze Volk durch ein Amen zu bekräftigen hatte, der fünfte hat gelautet: „Verflucht sei, der da beugt das Becht des Fremdlings, des Verwaisten und der Witwe" (Deuteronomium 27. 19). Da haben wir wieder dieselbe Eeihenfolge. Die Voranstellung des Wortes Fremdling bedeutet wohl nicht mehr als eine Andeutung, dass er auch angesichts der Dürftigkeit Einheimischer unbedingt zu unterstützen ist und dass sein Kecht zu verletzen nicht minder frevelhaft ist, als eine R9chtskränkung der Schwachen und Unmündigen des eigenen Stammes; sie besagt indes immerhin etwas, das mit der Denkweise der Griechen und Römer, der hochgepriesenen Kulturvölker des Altertums nicht zu vereinigen gewesen wäre; in ihren Sprachen hatte ja der Ausdruck, mit dem man den Begriff Feind geäussert, auch Fremdling zu bedeuten und die feindselige Behandlung desselben hat die Bezeichnung naturgemäss gerechtfertigt. Auch das Sabbatgesetz der zehn Gebote ist, wie ausdrücklich gesagt wird, (Exodus 23. 12) nicht bloss zum Wohle des Israeliten und der ihm Zugehörigen, sondern ebenso zu Gunsten des Fremdlings gegeben. Die zivilisatorische Bedeutung des Sabbates würdigend, sagt der französische Denker Proudhon, dass im modernen Denken noch keine einzige Institution erdacht und geschaffen worden, die an Wohltat für das arbeitende Volk dem biblischen Gesetze über den siebenten Ruhetag auch nur annähernd sich