Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 19 (1907)
- Issue
- 3 (3.1907)
- Date
- 1907-03-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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13 Aber das „Deutsche Volksblatt-' begeht womöglich noch Schlimmeres. Es fälscht mit bewusstsr und beabsichtigter Schurkerei den Text des Buches Esther, um eine blutrünstige Hetze gegen die Juden von heute zu inszenieren. Einige Gegenüberstellungen werden dies eklatant beweisen: „Deutsches Volksblatt": „Nachdem Esther des Königs Ahasver Sinne umgarnt hatte, erwirkte sie. dass der frühere Befehl des Königs, die Juden an einem Tage auszutreiben, rückgängig gemacht und des Königs erster Rat Haman gehenkt wurde." Esther (Kap. 3): „Und geschickt wurden (auf Hainaus Verlangen) Briefe durch die Eilbotea in alle Landschaften des Königs, zu vertilgen, zu würgen und zu vernichten alle Juden, von jung bis alt. Kinder und Weiber an einem Tage . Nein, lieber Haman des „Deutschen Volksblattes", Ihr persischer Ahnher war nicht so „human", die Juden nur „vertreiben" zu wollen. Er machte schon etwas radikalere Vorschläge, beiläufig solche, wie Ernst Schneider im Parlament wagte. Doch weiter zu den Fälschungen: „Deutsches Volksblatt": „. . . Esther erwirkte, dass der frühere Befehl des Königs rückgängig gemacht wurde . . ." „Deutsches Volksblatt": „Was sind die Taten der „Schwarzen Hundert" gegen die Metzeleien, von denen — kein antisemitischer Schriftsteller — sondern das Buch Esther berichtet." Esther (Kap. 8) : „Und der König Ahasver sprach zu Esther (die um den Widerruf des Mordediktes ihn anflehte): . . Eins Schrift, die geschrieben worden im Namen des Königs und besiegelt worden mit dem Siegelring des Königs, ist nicht zu widerrufen." Esther (Kap. 8): „Und er (Mardechai) schrieb im Namen des Königs, dass der König gestattet habe den Juden, sich zu versammeln und für ihr Leben einzustehen, zu vertilgen, zu würgen und zu vernichten alle Kriegesmacht des Volkes und der Landschaft, die sie bedrängen würden etc." Das Mordedikt wurde also nicht zurückgezogen; in einem zweiten Edikt wurde den Juden die Selbstverteidigung gestattet! Hier ist die Analogie mit dem modernen Russland berechtigt. Auch dort hatte eine vertierte Soldateska, angeblich im Namen des Zaren, die verzweifelten Juden, die zusehen mussten, wie die Mordbanden Greise, Frauen, Kinder abschlachteten, an der Notwehr verhindert! Auf Esthers Bitten hatte der König — wie das Bach Esther und nicht das Antisemitenblatt berichtet — „gestattet", dass die Juden sich gegen ihre Feinde, die durch keinen Widerruf entwaffnet waren, versammeln und wehren durften. Das „Deutsche Volksblatt" kehrt auch dieses charakteristische Moment um und schreibt: „Die Gegner (der Juden) durften sich nicht rühren."