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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1907-02-01 · 2 (2.1907) · p. Seite 25

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
19 (1907)
Issue
2 (2.1907)
Date
1907-02-01
Page
Seite 25 (sequence 25)
Language
German
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25 Ebenso sind wir gerne bereit, Ihre Beschwerden wegen der von Ihnen erwähnten Misstände bei . der Erlangung des Ausgangsstempels weiterzugeben. Wir müssen Sie jedoch ersuchen, die Misstände in den einzelnen Fällen näher darzulegen und uns auch anzugeben, welche russischen Behörden an den bezeichneten Missständen die Schuld tragen." Korrespondenzen. Wien. (Todesfälle.) Vor einigen Tagen starb hier der Reichsratsabgeordnete Dr. Josef Kopp, ein hervorragender Jurist, der sich vor allem durch seine Tätigkeit in dem Prozesse gegen den Prager Professor Rohling einen Namen erworben hatie. Rohling hatte anlässlich des berühmten Tisza- Eszlarer Prozesses sich dem doitigon Gericht zur eidlichen Bekräftigung der Behauptung des Jüdischen Ritualmordes" erboten. Darauf eihob der damalige Rabbiner in Floridsdorf Dr. Josef Bloch gegen Rohling öffentlich den Vorwurf des versuchten Meineids, so dass letzterer genötigt war, Klage wegen Beleidigung zu führen. In diesem Prozesse (1883) führte Dr. Kopp die Vertretung des Dr. Bloch, und er trat während der Verhandlungen, zu denen die Professoren Nöldecke in Strassburg und Wünsche in Dresden als Sachverständige geladen wurden, einen umfassenden Wahrheitsbeweis an mit dem Erfolg, dass Rohling seine Klage zurückzog. Die Ergebnisse der Verhandlungen veröffentlichte Kopp in dem Buch „Zur Judenfrage nach den Akten des Prozesses Rohling-Bloch, Leipzig, 1886". — Noch in einem zweiten Prozesse, der das Ritualmordmärchen zum Gegenstand hatte, fungierte Kopp als Vertreter der jüdischen Partei. Am 11. Mai 1893 publizierte der Pfarrer Dr. Josef Deckertim Wiener „Vaterland" das Schreiben eines gewissen Paulus Meyer, welcher mit einer Empfehlung des Prof. Dr. August Rohling aus Prag nach Wien zu Pfarrer Deckert kam und ihm den Vorgang eines Ritualmordes, der sich im Jahre 1875 in Ostrowo Gouvernement Dublin (Russisch- Polen), zugetragen haben soll und bei welchem er, Paulus Meyer, angeblich persönlich anwesend war, mit allen Einzelheiten berichtete. Er nannte alle Teilnehmer mit Namen, den Rabhiner, die Vorsteher und andere Gemeindefunktionäre, welche bei der Tathandlung intervenierten, und Paulus Äleyer erklärte die Mitteiluno: für geboten, „damit nicht noch mehr Christenkinder (solchen) in wahnsinniu-reJigiösen Fanatismus verharrenden jüdischen Meuchelmördern zum Opfer fallen." Es gelang Dr. Bloch, noch vor Ablauf der Verjährungsfrist, die namhaft gemachten Personen ausfindig zu machen und von denselben legalisierte Vollmachten zu erhalten, um gegen den Urheber und Teilnehmer der Verleumdung die Klage zu überreichen. Die Vertretung der )ussischen Juden übernahm wiederum Dr. Josef Kopp. Am 16. September 1S93 fand die Schlussverhanrüung dieses Prozesses vor dem Wiener Schwurgerichtshofe statt. Die Geschwornen bejahten einstimmig die Hauptfragen. Paulus Meyer wurde zu einer viermonatlkhen Arreststiafe, Pfarrer Deckert zu einer Geldstrafe von { 00 fl. verurteilt. Noch vor wenigen Jahren, in einem gelegentlichen Gespräch, sagte Dr. Kopp, er zähle seine Mitwirkung bei dem Prozess gegen Rohling und seine Intervention vor dem Schwurgericht in dem Prozesse gegen Pfarrer Deckert und Genossen „zu den interessantesten und wertvollsten Erinnerungen seines Lehens". Das Judentum wird dem edlen Maune stets ein dankbares Andenken bewahren. — Am 14. d 11. staib der Reichsratsabgeordnete Dr. .Arnold Rapoport Edler v. Porada, der mehr als zwei Dezennien im Verbände des Polenklubs dem Parlamente angehört hatte, für die Hebung der materiellen Lage und des Kultusniveaus der galizischen Juden sehr eifrig wirkte und auch dem Rechtsschutzbureau der „Oesterreichisch-Israelitit-chen Union" wiederholt die wertvollsten Dienste leistete.

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