Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 19 (1907)
- Issue
- 2 (2.1907)
- Date
- 1907-02-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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13 Ist nicht alles voll Erregung, wenn ein Mörder in oder aus Böhmen ertappt wird, ob er nicht auch der Mörder der Hruza und Klima war? Man lese den Fall des Lustmörders Tessnow, der vor kurzem spielte. Er hatte Kinder getötet, sie ausbluten lassen und war stets nach der Tat verschwunden. In einem Fall war ein anderer als Täter angeklagt und zum Tode verurteilt worden! Das Anklagematerial gegen Hilsner erweist sich, wenn man es prüft, als ein aus dem Ritualmordaberglauben entstandener Klatsch. Die Zeugenschaften sind Gebilde aufgeregter Phantasie und Suggestion. Nussbaum zeigt, wie sie bei allen Ritualmordprozessen in gleicher Weise und mit gleichem Inhalt wiederkehren. Mit Recht sagt er von den als Begleiter Hilsners Beschuldigten: Fried, Beran, Erbmann und Wassermann können von Glück sagen, dass es ihnen durch ganz besondere Umstände, wie den Aufenthalt im Gefängnis oder Krankenhaus möglich gemacht war, den Alibibeweis auf unwiderlegliche Art zu liefern. Insbesondere wäre Fried zweifellos demselben Schicksal wie Hilsner verfallen. Die Wiederaufnahme ist nur nach § 362 St. P. 0. möglich. Vor die erste Instanz zurückgebracht, würde der Prozess neue Lügen und neue Leidenschaft erzeugen. Auch ist ein Novum, das die ordentliche Wiederaufnahme zur Folge hätte, nach der Fahrlässigkeit der Justizorgane, welche den Spuren des Verbrechens nachzugehen hatten, welche dies versäumten und es ermöglichten, dass sie teils verwischt wurden, teils verloren gegangen sind, ohne einen ausserordentlichen Glücksfall nicht möglich. Das Verlangen normaler Wiederaufnahmsgründe Hesse den Verurteilten die Schuld der Justizorgane büssen. Die Anwendung des § 362 St. P. 0. ist dagegen möglich, geboten und würde heute auch nicht einmal mehr aufregen. Die Gefertigten stellen die Anfrage: „„Ist der Herr Justizminister geneigt, das Aktenmaterial auf Grund dessen Leopold Hilsner verurteilt wurde, unter seiner unmittelbaren Aufsicht prüfen zu lassen, und wenn er sich überzeugt hat, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des § 362 St. P. 0. vorliegen, die Generalprokuratur zu dem Antrage auf Wiederaufnahme des Prozesses nach § 362 St. P.O. zu veranlassen?""