Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 19 (1907)
- Issue
- 2 (2.1907)
- Date
- 1907-02-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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10 Wetter gewesen. Das letztere wurde durch Pesak und andere Zeugen bestätigt. Die Aussage Cinks war also offenbar falsch. Skareda behauptete, der hinkende Begleiter des Hilsner sei Berthold Fried gewesen. Es ergab sich, das Fried vom 24. März bis 3. April im Humpoletzer Krankenhaus gelegen hatte. Skareda hatte also eine falsche und verleumderische Aussage gemacht. Die Broz gab an, dass Juden, die sie namentlich bezeichnete, in Anwesenheit des Hilsner über die Aussage des Kantors Steiner gesprochen hatten. Hilsner aber war schon am 4. April verhaftet, Steiner erst am 6. April vernommen worden. Die Aussage war falsch und verleumderisch. Vecera erklärte, den Hilsner am Tage der Palacky-Feier, dem 9. Juli 1898 im Vitek'schen Gasthause in Polna gesehen zu haben und beschrieb den Vorfall in allen Einzelheiten. Das Arbeitsbuch Hilsners bewies, dass er an diesem Tage in Triesch (in Mähren) war und der Staatsanwalt musste die Lügenhaftigkeit der Aussage dieses Hauptbelastungszeugen im Falle Klima zugeben. Die Vacek hatte mit gleich genauer Beschreibung des Sachverhaltes den Glaser Leopold Graf als Begleiter Hilsners genannt. Sie wurde durch acht Zeugen der Lüge überführt. Es sind dies nur einige von denen, die der Lüge überwiesen wurden. Von Lang soll noch in der Folge die Rede sein. Aber keiner von ihnen wurde vom Staatsanwalt bedroht, geschweige angeklagt Waren sie doch Belastungszeugen, gute Freunde! Die ganze Verhandlung in Kuttenberg war ein einziger grosser Justizskandal. Die Haltung des Präsidenten übertraf an Parteilichkeit alles dagewesene. Er erklärte bei dem Verhör die Mitschuld Hilsners direkt als erwiesen. Er suggerierte der alten Hruza ihre Aussage. Er verweigerte die Vernehmung des Bruders Johann Hruza. Sein Verhalten kann unumwunden ein Missbrauch der richterlichen Amtsgewalt genannt werden. Man kann nicht sagen, dass die Folgen dieses Missbrauches durch das kassatorische Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes getilgt worden seien. Die im Lande verbreiteten Reden des Staatsanwaltes und des Präsidenten hatten den Ritualmord in der Meinung des Volkes zu einer unleugbaren Tatsache gemacht. Was vermochte dagegen das nach dieser Meinung offenbar durch das Geld reicher «Juden erkaufte Urteil aus Wien? Wenn aber dieses Urteil vielleicht doch imstande gewesen wäre, die aufgereizten Gemüter zu beruhigen, so hat der Staatsanwalt in Pisek verstanden, den Eindruck zu zerstören. Er ist der Schuldigste. Er war durch das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes gewarnt. Er durfte nicht an Ritualmord glauben. Er wusste, dass die allgemeine Leidenschaft, das offen ausgesprochene Verlangen, dass Hilsner der tschechischen Nation zum Opfer fallen müsse, eine ruhige Erwägung des Falles bei den Geschwornen