Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 19 (1907)
- Issue
- 2 (2.1907)
- Date
- 1907-02-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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7 tionshof gesprochen hatte. Er tat es aber doch, nicht offen, aber unverkennbar. Schon dadurch, dass er den Fall Klima „wegen der gleichartigen Tötungsweise" einbezog, dann aber durch sein Verhalten in der Verhandlung gegenüber den lügnerischen Zeugenaussagen; und der Vorsitzende unterstützte ihn durch seine Schwäche. Geschworne sind bekanntlich in Fällen, deren sich die Volksleidenschaft bemächtigt hat, stets bedenklich, da der Geschworne aus dem Volke ist und seine Leidenschaft teilt. Alle Verfechter der Jury sind darin einig, dass hier die Schwäche des Instituts ist, dass die unparteiliche Rechtsprechung in solchen Fällen durch die Juristen, die mitwirken, gewahrt und überwacht werden muss. Die Staatsanwaltschaft hat in solchen Fällen die Pflicht, zwei- und dreifach zu erwägen, ob der Tatbestand eine Anklage rechtfertigt, die nach dem Stande der Dinge gleichbedeutend mit Verurteilung ist. Der Vorsitzende hat die Pflicht, der durch die Leidenschaft erzeugten Leichtgläubigkeit der Geschwornen durch strenge und wachsame Leitung entgegenzuwirken. Statt dessen kann man allgemein die Erfahrung machen, dass die Staatsanwälte mit der Erregbarkeit der Geschwornen als Bundesgenossen rechnen und vor ihnen Anklagen erheben, die sie vor gelehrten Richtern zu erheben nicht wagen würden Die Vorsitzenden aber sind in der Regel gewesene Staatsanwälte und betrachten sich als gesetzlich befugte Bundesgenossen der Anklage. Im Prozess Hilsner war die grösste Vorsicht von vorneherein geboten. Die Volksleidenschaft war hier so wütend, dass der Verteidiger persönlich bedroht, in seiner Berufstätigkeit boykottiert, dass sogar das Grab seines Vaters geschändet wurde. Ebenso wurde Professor Masaryk, der mutige Verteidiger des Unschuldigen, wenn er auch ein geringwertiges Individuum und ein Jude war, auf der Strasse und selbst von Hörern insultiert. Die Geschwornen hatten bei einem Freispruch geradezu für ihre persönliche und wirtschaftliche Existenz zu fürchten. Ausserdem waren sie selbst von der Leidenschaft ergriffen. Sie glaubten an den Ritualmord. Hatten doch die „Närodni Listy", das leitende Blatt der Nation, zu dem sie aufschauten, in das Geschrei eingestimmt und sich durch seine Haltung, die einem Hussek, einem Sehneider, Schwer und Vergani zugetraut werden konnte, nicht aber dem Blatte, das unter der Leitung eines Gregr stand, mit einem unauslöschlichen Sehandfleck beschmutzt. Die Priester hatten ihn gepredigt, der Bischof Brynych voran, der in einer Versammlung mit einer blutrünstigen Rede die Zuhörer aufgereizt hatte. Und tatsächliche Berichte, wenn sie auch offene Lügen waren, Ritualmordbeschuldigungen, die wie Pilze aus dem Boden wuchsen, ausführliche Beschreibungen des Vorgangs, als ob sie von Tatzeugen ausgingen, Bänkellieder, Zeichnungen, Bilder, Ansichtskarten, waren unter den Augen und unter wohlwollender