Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 19 (1907)
- Issue
- 2 (2.1907)
- Date
- 1907-02-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 Opfer des Religionshasses, Hilsner allerdings zugleich Opfer des Nationalhasses, weil die Juden in Böhmen aus jahrhundertelanger Gewohnheit deutsch sprachen, sich auch politisch den Deutschen anschlössen und deshalb von den Tschechen auch als Deutsche gehasst wurden. Das Individuum trat bei Hilsner ganz zurück, mehr noch wie bei Calas. Aber trotz aller Äehnlichkeiten hat der Prozess Hilsner ein eigenes Gepräge, das ihn von den beiden anderen unterscheidet. Calas stand noch unter dem finsteren mittelalterlichen Prozess mit seiner Schriftlichkeit, seinem Geheimnis, seiner Folter und seinem Aberglauben. Dreyfuss unterlag im Militärverfahren, das noch in ganz Europa ein Zwitter ist von Justiz- und disziplinarer Herrengewalt, und der Generalstab hatte raffinierte Fälschungen verübt, die durch die Person der Angeber eine erhöhte Glaubwürdigkeit gewannen. Bei Hilsner war nichts dergleichen. Hier arbeitete der moderne reguläre Justizapparat in modernen regulären Formen und dieser gerühmte Apparat gab sich zum blinden Werkzeug her für eine gewissenlose Hetze! Das gibt dem Prozess seine allgemeine Bedeutung. Er enthält den Bankerott der modernen Strafrechtspflege in Oesterreich. Im Prozess Hilsner sind alle Fehler und Schwächen, die bei ihr sonst mehr vereinzelt vorkommen — mangelnde allgemeine Bildung, bureaukratische Sorglosigkeit, Schwäche, mangelnde Logik und Präzision, Leichtgläubigkeit, Vorurteil, Voreingenommenheit gegen den Beschuldigten, Freude am Sieg der Anklage — vereint und durch Leidenschaft verstärkt hervorgetreten. Augenscheinlicher als in anderen Fällen hat sich bei ihm gezeigt, dass das moderne Verfahren eine Grundlage hat, die man mit Unrecht als selbstverständlich annimmt: Verstand und Charakter seiner Organe. Sie haben im Prozess Hilsner durchaus versagt. Man ist schnell bereit, für Fehlurteile, bei denen Geschworne mitwirken, die letzteren allein verantwortlich zu machen. Aber gerade der Prozess Hilsner gibt den Beweis für das Gegenteil. Er gewährt einen Einblick in das Getüge des Prozesses, zeigt uns, wie ein Verdikt entsteht. Die Geschwornen sind in Kuttenberg vollkommen entschuldigt, in Pisek nahezu. In Kuttenberg bietet man ihnen ein Gutachten auf Ritualmord. Der Staatsanwalt, der studierte Mann und Beamte plaidiert auf ihn, der Präsident erklärt dem Angeklagten in der Verhandlung offen ins Gesicht, seine Mitschuld sei unzweifelhaft, kann man es dann einfachen Leuten aus dem Volke verargen, wenn auch sie an den Ritualmord und an die Schuld Hilsners glauben? Ein gleiches ungefähr gilt zur Entschuldigung des Verdiktes in Pigek, das ebenso auf der Annahme des Ritualmordes beruht wie das Verdikt in Kuttenberg. Wohl durfte hier der Staatsanwalt nicht auf Ritualmord plaidieren, weil der Kassa-