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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-12-01 · 12 (12.1906) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
12 (12.1906)
Date
1906-12-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 eben der angebliehe Zudrang des christlichen Elementes zum militärärztlichen Berufe, — von welchem der Reichskriegsminister sprach, — vollkommen plausibel gemacht. Auch den Reichskriegsminister hätte es übrigens auffallen müssen, dass unter den fast sämtlich unter dem Regime des Generalstabsarztes U r i e 1 eingetretenen Regimentsärzten II. Klasse sich nur mehr 11 Juden befinden, während es ihm wohl noch mehr hätte auffallen müssen, dass er die Ziffer bezüglich der — ausnahmslos unter dem Regime Uriel's eingetretenen Oberärzte ebenso verschwiegen hat, wie die Tatsache, dass kein Jude mehr in die oberste militärärztliche Charge im Heere aufgerückt ist. Richtig gelesen, haben Zahlen, wie Max Weber treffend sagt, eben „einen unglaublichen statistischen Eigensinn". Dass der Studienerfolg, auf den der Reichskriegsminister hinwies, gerade bei den jüdischen Aerzten ein minder entsprechender sein sollte, wird auch der Reichskriegsminister nicht behaupten wollen, ebensowenig dürfte der angebliche Zudrang des christlichen Elements zum militärärztlichen Berufe ernstlicher Betrachtung standhalten. Sind doch laut der — soweit uns bekannt, niemals beantworteten — Interpellation des Abgeordneten Dr. H r u b a n und Genossen (Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 5. Juni 1905) von den 1234 systemisierten Aerztestellen mehr als V6 unbesetzt, während statt 324 Militäroberärzten nur 93, davon 30 nicht Dienst machend in der Applikationsschule vorhanden sind. Warum dieser Mangel herrscht, hätte übrigens auch dem Abgeordneten Dr. Hruban einleuchten können, wenn seine Parteibrille ihm nicht den Blick trüben würde. Möge man, wenn man schon antisemitisch vorgeht, wenigstens den Mut haben, dies einzugestehen, besonders wenn man als schwerttragender Krieger verpflichtet ist, vor allem Menschlichkeit und Offenheit zu dokumentieren. Ob der Generalstabsarzt U r i e 1, wie der Reichskriegsminister behauptet, „den Mann ohne Rücksicht auf seine Religion oder Nationalität" achtet oder nicht, interessiert die Oeffentlichkeit keineswegs. Was man von ihm als Chef des militärärztlichen Offizierskorps verlangen kann, ist, dass die Konfession bei der Anstellung, Beförderung und Dienstesbestim mu ng seiner Untergebenen dem Gesetze und dem Dienstreglement gemäss keine wie immer geartete Rolle spielen darf. Wir wollen abwarten, ob der Chef des militärärztlichen Offizierskorps unter seinem Ehrenworte bestätigen kann, dass für ihn die Konfession des Militärarztes niemals irgendwie in Betracht gekommen ist oder kommen wird. Mit Ziffern lässt sich, wie Canning zutreffend bemerkt, alles beweisen, nur die Wahrheit nicht.

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