Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 12 (12.1906)
- Date
- 1906-12-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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9 sich auf legalem Boden bewegt, ist gegen dieselbe selbstverständlich nichts einzuwenden. Insoferne aber diese Propaganda den legalen Boden verlässt und mit dem Strafgesetze in Konflikt gerät, muss dagegen mit aller Entschiedenheit Einspruch erhoben werden und es ist die Pflicht der Justizbehörden, diesem ungesetzlichen Treiben entgegenzutreten. In einem Artikel der in Wien erscheinenden „Deutschen Zeitung" v. 16. Dezember d. J., dessen Ausschnitt wir beilegen, werden die jüdischen Konfektionsgeschäfte als „Käuberhöhlen", die jüdischen Konfektionäre als „Gauner" bezeichnet, welche die christlichen Wienerinnen betrügen und ausplündern. Es heisst dann wörtlich: „Gerade zu Weihnachten wäre aber die wirtschaftliche Boykottie rung der Juden besonders notwendig, denn es ist in der Tat ein Gebot der Selbsterhaltung für die christlichsoziale Partei und Jeder, der sich zu ihr rechnet, hat daher die Pflicht, diese Parole zu befolgen und in seiner Familie ihre Befolgung durchzusetzen." In einem Flugblatte, welches als Sonderbeilage der in Innsbruck erscheinenden „Deutschen Tiroler Stimmen" erscheint, wird eine ganze Proskriptionsliste der jüdischen Bewohner Innsbrucks veröffentlicht. In diesem Flugblatte heisst es: „Der jüdische Kaubzug nach Tirol muss unter allen Umständen verhindert werden." Ferner: „Meidet die Judenläden wie die Pest." Wenn die beiden hier zitierten Sätze nach Ansicht des Innsbrucker Staatsanwaltes sich deshalb der Strafverfolgung entziehen, weil sie angeblich einer Interpellation der Abgeordneten J. L. Hofer und Genossen in der 259. Sitzung der 17. Session des Abgeordnetenhauses entstammen, so kann ein solcher Ausschliessungsgrund für den nachfolgenden Satz, sowie für die Proskriptionsliste selbst nicht angeführt werden. Im Namen des „Deutschen Wahlvereines für Tirol" fordern die Herren Dr. Fritz Lantschner und Dr. Friedrich Berank die deutschen Frauen und Mädchen auf, ihr Volkstum nicht schnöde dadurch zu verraten, dass sie sich in jüdische Geschäfte locken lassen. Wir geben unserer Entrüstung darüber Ausdruck, dass derartige Publikationen von den Staatsanwaltschaften geduldet werden, und hiedurch in der Bevölkerung der Glauben erweckt wird, als ob solche Aufreizungen gesetzlich statthaft wären. Obwohl wir bereits vielmals auf diese Unterlassungen der k. k. Staatsanwaltschatten aufmerksam gemacht und Abhilfe gefordert haben, wiederholt sich diese Nichtbeachtung der strafgesetzlichen Bestimmungen und der diesbezüglichen klaren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes durch diejenigen Organe, welche zu ihrer Beachtung und Wahrung verpflichtet wären, doch immer wieder. Und es muss als ein geradezu unerhörter Zustand bezeichnet werden, dass der Staat ehrliche und redliche Geschäfts-