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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-12-01 · 12 (12.1906) · p. Seite 7

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
12 (12.1906)
Date
1906-12-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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7 dere Befriedigung, dass die Geschwornen bei der zweiten Verhandlung sich durch den früheren Schuldspruch in keiner Weise haben beeinflussen lassen. * * * Der Staatsanwalt in Rzeszow erachtet allerdings mit diesem Freispruche seine Aufgabe noch nicht als beendet. Er scheint die Jagd auf Menschenfleisch, insbesonders auf jüdisches Menschenfleisch, zu seiner Spezialität gemacht zu haben. Nicht genug daran, dass er gegen das freisprechende Erkenntnis der Geschwornen nun seinerseits die unter den vorangegangenen Umständen evident aussichtslose Nichtigkeitsbeschwerde erhob und der Greis noch weiter in Haft behielt — er hat auch gegen zwei Alibizeugen Sterns — natürlich auch Juden — bei der Katskammer den Antrag auf Verhaftung wegen Verdachtes der falschen Zeugenaussage gestellt und die Ratskammer hat diesem Antrage Folge gegeben. Die Anklagebehörde hat die Glaubwürdigkeit der beiden erwähnten Zeugen schon vor der ersten Verhandlung dadurch zu erschüttern versucht, dass sie dieselben wegen falscher Zeugenaussage in Untersuchung zog. Diese Untersuchung musste eingestellt werden, was den Staatsanwalt nicht abhielt, im Verlaufe der zweiten Verhandlung die sofortige Verhaftung der beiden Zeugen wegen Verdachtes der falschen Zeugenaussage zu stellen. Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab. Nun, nach beendetem Verfahren, hat der Staatsanwalt, um für seine unbegründete Nichtigkeitsbeschwerde nachträglich ein Substrat zu schaffen, die Verfolgung der Alibizeugen wieder aufgenommen. — Wir haben nicht verabsäumt, die Aufmerksamkeit der zuständigen Stelle auf diese wilde, mittelalterliche Verfolgungswut zu lenken, zumal noch andere Momente dafür sprechen, dass hier Tendenzjustiz im schlimmsten Sinne des Wortes geübt wird. So hat die Gendarmerie in Rzeszow Erhebungen darüber angestellt, ob und von welcher Seite für die Verteidigung Sterns Geld gesendet worden sei (!), ob die Rzeszower Juden nach dem Freispruche Sterns freudig erregt waren (!) usw. Das sind Dinge, die selbst in Russland als eine Schmach der Justiz gelten würden! Ausschliessung jüdischer Marktfahrer. In der Sitzung des Leobener Gemeindeausschusses vom 7. Dezember gelangte ein Antrag auf Abschaffung der sogenannten „Krämermärkte" zur Verhandlung. Der Gemeindeausschuss beschloss, die Märkte zu belassen, die Beschickung derselben jedoch nur den einheimischen Händlern und Gewerbetreibenden zu gestatten. Gemeindeausschuss Heu stellte den Antrag, d i e Juden von der Beschickung des Marktes gänzlich auszuschliessen. Bei der Abstimmung stimmte die

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