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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-12-01 · 12 (12.1906) · p. Seite 6

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
12 (12.1906)
Date
1906-12-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 Mitteilungen der „Oesterreichisch-Israelitischen Union". Der Mitgliedsbeitrag pro 1907. Wir machen unsere geehrten Mitglieder neuerdings darauf aufmerksam, dass aus den in unserem Novemberhefte ausführlich entwickelten Gninden ab 1. Jänner 1907 eine Erhöhung des jährlichen Mindestbeitiages von L 4 — auf K 5.— eintritt, und bitten, hievon rechtzeitig Kenntnis nehmen zu wollen. Der Vorstand. Für die russischen Juden sind bei der „Oesterreichisch-Israelitischen Uuion" neuerlich folgende Spenden eingelaugt: Adolf Sidon, Langeukirchen K 5.— , Semi Adler, Pilsen K 10.— , Dr. Gabriel Hesky, Wien K 10.—, N. N., Wien K 10.—, Dr. Frankensteiu, Wien K 4.— , Emil Schwager, Marienbad K 4.—, Chewra-Eadischa Hohenau K 10.—, Adolf Grünhut, Tachau K 20.—, Josef Lorber, Wien K 5.-, zusammen K 78.— . Hiezu die bereits ausgewiesenen K 5238.11, G e s am t s umm e K 5316.11. Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Erst zum Tode verurteilt, dann freigesprochen. Am 28. Juni d. J. wurde der achtzigjährige Gastwirt Jakob Stern wegen Verbrechens des Meuchelmordes an dem 52jährigen Bauer Valentin G r y g a r vom Schwurgerichte in Ezeszow zum Tode durch den Strang verurteilt. Dem Kassationshofe sind bei Vornahme der Ueberprüfung der Akten solch erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Urteile des Schwurgerichtes Ezeszow zugrunde gelegten Tatsachen aufgestiegen, dass er nach Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten in nichtöffentlicher Sitzung am 15. September d. J. gemäss § 362, Str.-P.-O. die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten des Verurteilten verfügte, das Urteil des Schwurgerichtes Ezeszow aufhob und die Sache zu neuerlicher Verhandlung und Entscheidung an das Schwurgericht zurückwies. Die neuerliche Verhandlung hat nunmehr in der Zeit vom 26. bis 30. November d. J., also durch volle fünf Tage stattgefunden. Die Verteidigung des Angeklagten hatte Prof. Dr. Eosenblatt aus Krakau übernommen. Die den Geschwornen (Obmann Notar Machowski in Ezeszow) gestellten Hauptfragen auf meuchlerischen Mord wurde diesmal einstimmig, die Eventualfrage auf Todschlag mit acht gegen vier Stimmen verneint und Jakob Stern somit von der ganzen Anklage freigesprochen. Es erregt beson-

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