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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-12-01 · 12 (12.1906) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
12 (12.1906)
Date
1906-12-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Masse an Russland gekommen war, verboten und auch die persönliche Leistung der Wehrpflicht war ihnen abgesprochen worden. Zu Beginn der Regierung Alexanders I. wurden die Juden wieder gleich den übrigen russischen Untertanen „unter den sicheren Schutz der Gesetze gestellt", und man gewährte ihnen sogar staatliche Darlehen bei Uebersiedelung auf Kronländereien. Mit Nikolai I. traten scharfe Beschränkungen in Betreff des Wohnsitzes in einigen Gouvernements des Südens und Westens ein, doch wurde der Beschluss, alle Juden auf 50 Werst von der Grenze auszuweisen, nicht ausgeführt und man machte den Versuch, den Uebergang der Juden zum Ackerbau zu fördern. Die erste Zeit der Regierung Alexander II. brachte den russischen Juden bedeutende Erleichterungen: jüdische Kaufleute erster Gilde durften sich in ganz Russland niederlassen, jüdischen Mechanikern, Brennern, Bierbrauern, Handwerkern aller Art, ausgedienten Untermilitärs, Absolventen der Hochschulen, Hebammen usw. wurde erlaubt, überall in Russland Aufenthalt zu nehmen und in den westlichen Gouvernements wurde den Juden sogar gestattet, Güter zu kaufen. Aber schon zu Ende der Regierung Alexanders II. wurde der Versuch, die Juden mit der übrigen Bevölkerung zu verschmelzen, aufgegeben und unter seinem Sohne, Alexander HL, begannen die ärgsten Bedrückungen, nachdem unter dem Minister des Innern Grafen Ignatjew der Versuch gemacht worden war, durch blutige Judenhetzen die Opposition einzuschüchtern. Von den berüchtigten Reglements des 3. Mai 1882 sind bis heute nur wenige Bestimmungen aufgehoben worden und dennoch zögert die Regierung, auch nur den im kaiserlichen Manifest vom 25. Dezember 1904 ausgesprochenen Grundsätzen gerecht zu werden. Um den Zaren davon abzuhalten, seine Zustimmung zur Erleichterung des Loses der russischen Juden zu geben, werden von den sogenannten „russischen Leuten", den Reaktionären verschiedener Schattierungen, Protestkundgebungen veranstaltet, die bisweilen selbst mit offenen Drohungen verbunden sind. „Schone Dein Volk", telegraphiert der Verband Moskauer russischer Monarchisten an den Kaiser, „und gib nicht Deine Zustimmung zu einer Erweiterung der Rechte der Juden in Russland. Jede Vergünstigung an die Juden kann als eine Belohnung für Aufruhr,. Verrat und Revolution aufgefasst werden. Es ist gefährlich, die Sanftmut und Geduld unseres friedfertigen russischen Volkes auf die Probe zu stellen, da es genötigt sein kann, zur Abwehr gegen die Juden die Grenzen des Gesetzes und der Ordnung zu überschreiten und zu Gewalttätigkeiten zu greifen." Es ist bezeichnend, dass diese Proteste gegen Erleichterungen für die Juden aus Gegenden kommen, in denen verhältnismässig wenig Juden leben und daher eine Gefahr von Seiten der Juden, wie sie in den Schriftstücken der Petenten erwähnt wird, gar nicht bestehen kann. So entsteht der Eindruck, dass es sich um eine künstliche^

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