Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 12 (12.1906)
- Date
- 1906-12-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Stolypins „Judenreform". Die russische Regierung zögert noch immer, den genauen Termin für die Vornahme der Wahlen zur Reichsduma zu verkünden und man hält es nicht für ausgeschlossen, dass sie dieselben um einige Wochen hinausschiebt. Der Hauptgrund dieses Zögerns ist offenbar die Unsicherheit des Ministeriums Stolypin in Betreff des Ausganges der Wahlen. Zu den Mitteln, mit denen es einen Teil der oppositionellen Wählerschaft und die öffentliche Meinung ausserhalb Russlands zu beeinflussen versacht, gehören auch die Versprechungen wegen Gewährung von Erleichterungen für die in Russland lebenden Juden. Von diesen Erleichterungen ist schon seit längerer Zeit in der ministeriellen Presse die Rede, allein es geschieht nichts, um die in Aussicht gestellten Reformen zu verwirklichen. Wie Graf Witte ist auch der jetzige russische Ministerpräsident Stolypin der Ansicht, dass die „endgültige" Lösung der Judenfrage der Reichsduma vorbehalten bleiben müsse. Unter dieser „endgültigen" Lösung verstehen die Herren aber nicht etwa die Entscheidung darüber, ob die russischen Juden sofort oder allmählich mit den übrigen Einwohnern Russlands gleichgestellt werden sollen, sondern ob diese oder jene Einzelbestimmung wie z. B. das Verbot des Erwerbes von Grund und Boden sowie die Nötigung für die Juden, in bestimmten Gouvernements zu wohnen, aufgehoben werden soll. Dabei ist wohl zu beachten, dass alle diese Bestimmungen auf dem Wege der Verordnung, durch Beschluss der Regierung erlassen worden sind, also auch auf dieselbe Weise, wie sie gegeben worden sind, aufgehoben werden könnten. Das Ministerium will sich aber damit begnügen, einige beschränkende Polizeivorschriften innerhalb und ausserhalb des sogenannten Ansiedlungsrayons abzuschaffen und den Handel zu erleichtern. Aber selbst diese dürftigen Zugeständnisse erscheinen nicht in Verordnungen der Regierung, sondern sie werden nur in einem Artikel eines offiziösen Blattes in Aussicht gestellt. Es ist leicht zu erklären, dass solche Redensarten auf niemanden Eindruck machen, und zwar erst recht nicht dort, wo man sich erinnert, dass es eine zarische Regierung war, die unmittelbar vor dem Zusammentritt der ersten Volksvertretung „Grundgesetze" verkündigte, welche weder mit verfassungsmässigen Zuständen noch mit dem jetzt so demonstrativ zur Schau getragenen Respekt vor der Meinung der Reichsduma zu vereinigen sind. Es gibt keinen Volksstamm in Russland, an dem seit mehr als hundert Jahren so viel von der Regierung herumoperiert worden ist, wie an den Juden. Katharina II. erklärte sie für vollständig gleichberechtigt mit ihren übrigen Untertanen, allein noch ehe die Regierung der , „glorreichon" Kaiserin zu Ende gegangen war, hatte man den Juden die Ansiedelung ausserhalb Polens und Kurlands, durch deren Annexion erst eine jüdische Bevölkerung in l*