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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-11-01 · 11 (11.1906) · p. Seite 19

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
11 (11.1906)
Date
1906-11-01
Page
Seite 19 (sequence 19)
Language
German
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19 seiner Lebensgefährtin und nach der Taufe seiner Tochter eingebrachte Gesuch, die Bestellung des Dr. Olearski als Vormund rückgängig zu machen und die Tochter unter seiner väterlichen Gewalt zu belassen, ist mit Bescheid des Baligroder Bezirksgerichtes vom 17. Oktober d. J. zurückgewiesen worden. Gegen alle drei Bescheide hat Salomon Kaczka durch den Advokaten Dr. Kasimir Jonas in Baligrod an das Kreisgericht Sanok Rekurs erhoben und dieses hat dem Rekurse am 29. Oktober Folge gegeben und den Salomon Kaczka in seine väterliche Gewalt wieder eingesetzt. Trotzdem verweigert das Bezirksgericht Baligrod bisher, die Rückstellung der Entwichenen ins Elternhaus zu verfügen, obwohl Salomon Kaczka erklärt, dass er den Glaubenswechsel der Minderjährigen nicht hindere, derselben in der Ausübung ihrer neuen Religion volle Freiheit lassen wolle und auch nichts dagegen habe, dass dieselbe einen Christen heirate. Nur verweigert Salomon Kaczka seine Einwilligung zur Ehe mit Josef Codello, gegen den er Tatsachen von solcher Bedeutung vorbringt, dass seine Weigerung, in diese Ehe zu willigen, vollkommen gerechtfertigt erscheint. Die von Kaczka gegen Josef Codello vorgebrachten Tatsachen werden durch prorokollarische Zeugenaussagen zur Genüge erhärtet. Da die imminente Gefahr besteht, dass das Baligroder Bezirksgericht trotz der Wiedereinsetzung des Salomon Kaczka in die väterliche Gewalt die Bewilligung zur Heirat der Brucha, respektive Bronislawa Marya, mit Josef Codello erteile, haben wir am 7. d. M. die Aufmerksamkeit des Justizministeriums neuerlich auf diesen Fall, über den wir schon im Oktoberhefte berichteten, gelenkt und daran die dringende Bitte geknüpft, das Justizministerium wolle ungesäumt die nötigen Verfügungen zur Wahrung der väterlichen Gewalt des Salomon Kaczka treffen. Bei diesem Anlasse haben wir auf die neuerliche Häufung von Entführungen minderjähriger jüdischer Mädchen ins Kloster der Felicianerinnen in Krakau, wo dieselben gegen den Willen ihrer Eltern oder ihrer gesetzlichen Vormünder der Taufe unterzogen werden, hingewiesen und folgendes ausgeführt: „Das Kloster der Feliicanerinnen nimmt in dieser Hinsicht eine ganz besondere Stellung unter den galizischen Nonnenklöstern ein. Es ist schwer, in einer offiziellen Eingabe über die Mittel zu sprechen, durch welche im ganzen Lande jüdische Mädchen zur Flucht aus dem Elternhause und zum Glaubenswechsel in diesem Kloster bewogen werden. Dass hiebei auch von den beteiligten Gerichten durchaus schablonenhaft vorgegangen wird, beweist die Tatsache, dass in jedem dieser Fälle ein und derselbe Krakauer Advokat, Herr Dr. Bronislaw Olearski, zum Vormund bestellt wird und dass demselben nicht etwa die Wahrung der Interessen seines Mündels obliegt, sondern die Aufgabe zufällt, im Prozesswege die Aberkennung der väterlichen Gewalt herbeizuführen, 2*

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