Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 11 (11.1906)
- Date
- 1906-11-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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17 sind, hat der Vorstand dennoch Anstand genommen, aus diesem Grunde allein eine Erhöhung des Jahresbeitrages eintreten zu lassen. In engstem Zusammenhange mit der Ausgestaltung der „Union" zu einem grossen Reichsvereine stand und steht jedoch das Bedürfnis, jedem einzelnen der vielen Tausende von Mitgliedern durch die unentgeltliche Zusendung der „Monatschrift" regelmässigen Bericht über die Vereinstätigkeit, und namentlich über unsere Rechtsschutzarbeit zu geben. Während bis vor acht Jahren nur „Vereinsmitteilungen" in engstem Rahmen und in zwangloser Folge erschienen, ist die „Monatschrift" ein umfangreiches, periodisches Organ geworden, welches den unerlässlichen, dauernden Kontakt zwischen der Wiener Zentralleitung und den Mitgliedern in der Provinz in erwünschter Weise vermittelt und durch seine wertvollen Beiträge zu den angesehensten jüdischen Zeitschriften zählt. Die Herstellung und unentgeltliche Versendung des in einer Auflage von nahezu 8000 Exemplaren erscheinenden Vereinsorganes hat bisher schon fast ein Dritteil der gesamten Jahresbeiträge in Anspruch genommen. In der jüngsten Zeit sind nun infolge der allgemeinen Preissteigerung auf Grund einer Vereinbarung des Buchdruckerverbandes die Kosten für Satz, Druck und Papier in allen österreichischen Druckereien, also auch in jener der „Monatschrift", um 20 Prozent erhöht worden — eine Belastung unseres normalen Budgets, welche die Gefahr eines dauernden Defizits eröffnete, wenn es dem Vorstand nicht gelang, entweder wesentliche Ersparnisse in den Ausgaben zu erzielen oder die Einnahmen zu vermehren. Der erstere Weg, die Verminderung der Ausgaben, war ungangbar, weil eine Beschränkung des Aufwandes für den Rechtsschutz die wichtigsten Interessen unserer Glaubensgenossen und den Vereinszweck selbst gefährdet hätte. Auch die Einhebung einer besonderen Gebühr für den Bezug der Monatschrift erschien untunlich, weil dadurch das Prinzip des absolut gleichen Rechtes aller Mitglieder erschüttert worden wäre. So blieb denn nichts anderes übrig, als dass der Vorstand, allerdings ungern und nur dem Drucke der äussersten Notwendigkeit nachgebend, sich zur Erhöhung des jährlichen Mindestbeitrages von 4 auf 5 Kronen entschloss. Diese Erhöhung tritt mit dem 1. Jänner 1907 in Kraft und wir bitten unsere geehrten Mitglieder, hievon Kenntnis nehmen zu wollen. Wir sind überzeugt, dass ihre Treue und Anhänglichkeit an die „Oesterreich-Israelitische Union" durch diese uns von dem Zwange der Umstände abgerungene Massnahme keine Verringerung erfahren werde. Bedenkt man, dass für die nächste Zukunft auch eine Erhöhung der Post-, Telephon- und Telegraphengebühren geplant ist und dass auch diese Mehrbelastung bei einer Aus- 2