Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-10-01 · 10 (10.1906) · p. Seite 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
10 (10.1906)
Date
1906-10-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9756662-9603423-9603675--1536-9603693
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

18 allerlei Gerede, und die Angelegenheit wurde der Polizei in solcher Form zur Kenntnis gebracht, dass sie sich veranlasst fühlte, einen Detektiv nach dein Schauplatz der Tat zu entsenden. Dieser erschien auch vor dem Bethause, informierte sich und beruhigte dann die aufgeregte Menge, indem er den Irrtum aufklärte. Soweit der Bericht der Kaschauer Polizei. Jedenfalls geht auch aus diesem Bericht hervor, dass die Form, in welcher man das Gerücht von dem Blutmärchen den Kaschauer Poiizeiorganen überbrachte, in ihnen gewisse „Bedenken" erregte, so dass die Polizeibehörde sofort einen Detektiv und mehrere Polizisten ausschickte, um den „verdächtigen"' Fall aufzuklären." Die „jüdische Nationalität". _ Das Verwaltungsgericht wird sich in nächster Zeit mit einer interessanten Entscheidung zu beschäftigen haben. Ein österreichischer Untertan jüdischer Konfession verlangte bei einer amtlichen Aufnahme seiner Personaldaten, dass in die Rubrik „Nationalität" von a m t s w e g e n „jüdische" eingetragen werde, was die Behörde erster Instanz unter Hinweis darauf verweigerte, dass die Bezeichnung „jüdische" nur in der Konfessionsrubrik zum Ausdruck gebracht werden könne. Der Beschwerdeführer, der bis an das Ministerium appellierte, blieb bei seiner Behauptung, dass es eine jüdische Nationalität gebe, deren grundsätzliche Anerkennung er verlange. Das Ministerium des Innern wies den Reklamanten nicht kurzweg ab, sondern holte ein Gutachten der Universität Wien und der Kultus referenten der Regierung ein, die, allerdings nicht in so bestimmter Weise, wie die Unterbehörde, ihre Ansicht dahin aussprachen, dass die Anerkennung einer eigenen jüdischen Nationalität^ ihrer Meinung nach, wegen ihrer Folgen nicht opportun erscheine. Der Beschwerdeführer will nunmehr an die höchste und letzte Instanz, das Verwaltungsgericht, herantreten. Der Entscheidung dieser Stelle sieht man mit grosser Spannung entgegen. Die „weisen Geschwornen von Tahor". Unter diesem Titel bejubeln die antisemitischen Blätter ein von den Taborer Geschwornen vor Kurzem gefälltes freisprechendes Verdikt. Die jüdische Kultusgemeinde inWlaschim hatte bei der Staatsanwaltschaft die Anzeige gegen den Redakteur des Prager „Czech", M i s 1 i v e c, wegen Aufreizung gegen die Juden erstattet, weil er in seiner dort gehaltenen Rede sagte, „dass das Volk von den Herren mit den Jordan-Nasen ausgesaugt" werde. Bei der Schwurgerichtsverhandlung vor dem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.