Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 8/9 (August/September 1906)
- Date
- 1906-08-01
- Page
- Seite 32 (sequence 32)
- Language
- German
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32 angefochtene Beschluss — nach welchem das Verzeichnis der Steuerträger der Israelitengemeinde beizuschaffen ist. Hieraus folgt, dass die Israelitengemeinde Austerlitz als selbstständige Ortsgemeinde bereits vor dem Jahre 1864 bestanden hat, dass in diesem Bestände eine Aenderung nicht eintrat, dasssie somit durch die Gremeindeordnung als politische Ortsgemeinde in Geltung belassen wurde, wie denn auch dieser Bestand durch das dem angefochtenen Beschlüsse nachgefolgte Gesetz vom 27. Februar 1905, L.-G-.-B. Nr. 2 ex 1906 betretend die Landtagswahlordnung für Mähren dadurch von Gesetzeswegen anerkannt wurde, dass in § 4 unter Post Z. 17 und im § 5 unter Post Z. 13 die Christen- und Juden gemeinde Austerlitz als solche angeführt sind, deren Wähler je nach ihrer Nationalität im Wahlkörper der Städte böhmischer beziehungsweise deutscher Nationalität wahlberechtigt sind. Ob dieser Bestand der Vorschrift des § l der provisorischen Gemeindeordnung vom 17. März 1849, R.-G.-Bl. Nr. 170, entsprochen hat, ist belanglos und hatte keinen Gegenstand der Entscheidung der Reklamationskommission zu bilden, da dieselbe bei ihrer Entscheidung nur von dem tatsächlichen Bestände der erwähnten Israelitengemeinde auszugehen hatte und dieser Bestand, wie oben dargestellt, erwiesen ist. Da hiernach die nach der Reklamation des Rudolf Kratochwil und Genossen aufzunehmenden Steuerträger der israelitischen Stadtgemeinde Austerlitz in der Christen-Stadtgemeinde mit einer Steuer nicht vorgeschrieben sind, bezüglich dieser Personen auch nicht behauptet wurde, dass ihnen ohne Rücksicht auf die Steuervorschreibung das Wahlrecht zusteht, verstösst die Aufnahme dieser Personen in die Wählerlisten der Christen-Stadtgemeinde Austerlitz gegen die strikte Bestimmung des § 1 der zitierten Wahlordnung, erweist sich demnach als gesetzwidrig, weshalb sie unter Stattgebung der Beschwerde aufgehoben werden musste. Wien, den 5. Juli 1906. Jacob i. Apfaltrern. Korrespondenzen. Wien. (Palästina Reise.) Der zionistische Zeutralverein in Wien veranstaltet im Herbst eine jüdische Gesellschaftsreise nach Palästina. Dieselbenimmt Ende Oktober 1906 ihren Anfang und dauert bis in die zweite Hälfte November. Die Reiseroute umfasst folgende Städte und Landschaften: Wien—Budapest—Bukarest — Constanza (oder Sofia—Adrianopel) Konstantinopel—Jaffa— Saron-Lida—Beth Dagan—Hazar Saul-Gebirge - Juda—Artuff —Bethir — Jerusalem—Oelberg- Jericho— Jordan—Todtes Meer, die Umgebung Jerusalems—Mozza (Zeder Doktor Herzls) Amuas—Ramleh - Rischon l'Zion—Mikwe Jisrael-Jaffa—Nahar el Anasche—Petah Tikwa—Jaffa— Beyrouth—Libanon—Nahar el Kelb—Ras Beyrouth—Konstantinopel—Budapest—Wien. In den einzelnen Orten Palästinas