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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-08-01 · 8/9 (August/September 1906) · p. Seite 27

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
8/9 (August/September 1906)
Date
1906-08-01
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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27 vom 25. August 1906 veröffentlichten Artikel: a) „Das Deutschtum der Juden", b) „Israel ist eine Pest, In Nord und Süd, in Ost und West!" sowie unter der Aufschrift: „Auswärtige Nachrichten", c) Erinnerung an Turmplaudles" begründet den Tatbestand des im § 302 St.-G. bezeichneten Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung Es wird nach § 493 St.-P.-O. das objektive Verfahren eingeleitet, die verfügte Beschlagnahme der obigen Nummer nach § 489 St.-P.-O. bestätigt, deren Weiterverbreitung nach § 493 St.-P.-O. verboten und auf die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare nach § 37 des Pressgesetzes erkannt. Wieder eine Klosteraffaire. Die achtzehnjährige Tochter Eosa des Baligroder Einwohners Salomon K a c z k a wurde anfangs September von dem Gemeindebeamten K u d e 1 a zur Flucht aus dem elterlichen Hause überredet und in das Kloster der Felecianerinnen nach Krakau gebracht. Auf Grund unseres Einschreitens beim Justizministerium wurde K u d e 1 a wegen Entführung einer Minderjährigen verhaftet und in strafgerichtliche Untersuchung gezogen. Der Wiedererlangung des Mädchens aber stellen sich grosse Schwierigkeiten in den Weg. Zunächst weigert sich Rosa Kaczka selbst, in das Elternhaus zurückzukehren, dann aber steht die väterliche Gewalt des Salomon Kaczka in Frage, da derselbe mit seiner Gattin nur rituell getraut ist, seine Tochter sonach als uneheliches Kind angesehen wird. Verhinderte Zwangstaufe. Die früher rituell verheirateten und seinerzeit in Wien wohnhaft gewesenen Berl N i c h t e r n und Chaje Riemer, in Tarnow gebürtig, hatten ein Kind Josef, das im Wiener Allgemeinen Krankenhause am 17. Jänner 1893 geboren wurde. Da die Mutter nach der Geburt schwer krank war, wurde es von der Verwaltung des Krankenhauses der niedei österreichischen Findelanstalt übergeben. Als nach der Genesung die Mutter die Zurückstellung des Kindes verlangte, wurde ihr in der Anstalt mitgeteilt, das Kind sei einer Amme zur Pflege gegeben worden, es werde ihr jedoch nach einer gewissen Zeit das Kind ins Haus zurückgestellt werden, womit sie sich zufrieden gab. Einige Wochen darauf übersiedelten die Eheleute nach Podgorze bei Krakau, wo sie bisnun kümmerlich ihr Leben fristen. Als die Eltern einige Zeit darnach bei ihren Bekannten in Wien wegen des Kindes anfragten, wurde ihnen geantwortet, das Kind sei zweifellos gestorben, denn sonst würde es den Eltern zurückgestellt werden und so fragten sie nicht mehr darnach.

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