Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 8/9 (August/September 1906)
- Date
- 1906-08-01
- Page
- Seite 25 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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widerspricht direkt den in mehrfachen Entscheidungen des Obersten Gerichts- und Kassationshofes kundgegebenen Anschauungen, dass jede öffentliche Aufforderung zur Boykottierung einzelner Klassen oder Schichten der Bevölkerung, jede wirtschaftliche Abschliessung einzelner Gruppen der Bevölkerung von anderen aus konfessionellen oder nationalen Motiven unstatthaft sei, weil damit in sich schon ein Akt der Feindseligkeit im Sinne des § 302 Str.-G. begangen werde. Trotz des klaren Wortlautes der Gesetze, trotz der bezogenen mehrfachen oberstgerichtlichen Entscheidungen werden derartige publizistische Aufreizungen von den k. k. Staatsanwaltschaften noch immer geduldet, obwohl der hohen Justizverwaltung aus vielfachen von uns vorgelegten Nachweisen bekannt ist, dass diese systematisch betriebene Hetze die wirtschaftliche Existenz vieler Hunderte unserer Glaubensgenossen in der Provinz ernstlich in Frage stellt, wo nicht gar gänzlich vernichtet. Wir können nur immer von Neuem auf diese Unterlassungen der k. k. Staatsbehörden hinweisen, welche nächgerade bereits als eine Ermunterung zu gesetzwidrigen Handlungen aufgefasst werden. Wir richten daher an Euer Exzellenz neuerlich die dringende Bitte, die k. k. Staatsanwaltschaften anzuweisen, dass sie, ohne Rücksicht auf den etwaigen Ausgang eines Schwurgerichtsprozesses, die subjektive Anklage gegen die Urheber und Verbreiter aller derartigen Hetzartikel erhebe, zumindest aber das objektive Verfahren gegen dieselben auch dann anzuwenden, wenn es sich nicht um den Schutz besonders privilegierter Bevölkerungsklassen, sondern „nur" um die Rechte der jüdischen Staatsbürger handelt." * * * Unser Rechtsschutzbureau hat unterm 12. d. M. an den Justizminister folgende Eingabe gerichtet: „Euer Exzellenz! Auf Wunsch der israelitischen Kultusgemeinde Linz beehren wir uns, Euer Exzellenz die Nummer 9 der „Linzer Post" vom 2. September d. J. zu unterbreiten, welche in dem Artikel „Jüdische Mordbuben", an die Revolution in Russland anknüpfend, gegen die österreichischen Staatsbürger jüdischer Konfession die unerhörtesten Insulten schleudert. Die österreichischen Juden werden „erbärmliche Nomaden" genannt, welche von fremdem Gute leben, sie werden des Vaterlandsverrates bezichtigt, es wird gegen sie unter dem Rufe: „Kauft nicht bei Juden!" der wirtschaftliche Boykott gepredigt, sie werden als eine „eklige Läusekrankheit" bezeichnet und der Artikel schliesst mit dem Rufe: „Hinaus mit den Juden aus unserem Vaterlande Oesterreich!" Wir halten es für überflüssig, vor Euer Exzellenz mit pathetischen Worten zu versichern, dass unsere österreichischen Glaubensbrüder an patriotischer Empfindung, an Liebe zu Kaiser