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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-08-01 · 8/9 (August/September 1906) · p. Seite 23

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
8/9 (August/September 1906)
Date
1906-08-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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23 Vom Ritaalmord. Aus Schwientochlowitz in Preussisch-Schlesien wird geschrieben : „Wie der Blitz verbreitet sich hier die Kunde von einem Menschenraube zu Ritualmordzwecken. Die jüdischen Handelsleute Rechnitz und Klatter aus Polen waren geschäftshalber am 15. August nach Schwientochlowitz gekommen. Rechnitz hatte seine beiden Knaben mitgebracht, die unterwegs in Streit gerieten, der in eine Prügelei ausartete. Der Vater trat dazwischen und strafte die Knaben ab, die deshalb zu weinen begannen. In der dichten Volksmenge, die im nu um die Handelsleute sich gebildet hatte, verbreitete sich sofort die Kunde, die zwei Knaben seien christlicher Herkunft und von den Juden geraubt worden, um abgeschlachtet zu werden. Der Pöbel fiel über die beiden Männer her, misshandelte sie in überaus roher Weise und schleppte sie zu dem Gendarmeriewachtmeister Skolik, der die Menge jedoch sofort auseinandertrieb und der bedauernswerten, misshandelten Gesellschaft seinen Schutz angedeihen Hess. Der Vorgang spielte sich gegen 10 Uhr abends ab, und wenn nicht einige besonnenere Leute gewesen wären, die den Pöbel von weiteren Ausschreitungen abhielten, so wären die Misshandelten kaum mit dem Leben davongekommen. Dieses Beispiel beweist von neuem, wie sehr das oberschlesische Volk noch der Aufklärung bedarf." Kassierung eines Todesurteiles. Der achtzigjährige Schankwirt Jakob Stern aus Bialobrzegi war vom Schwurgerichte in Rzeszow wegen Mordes an dem Bauern Valentin Grigar zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Am Morgen des 30. April wurde Grigar ein paar hundert Schritte von der Scheune Sterns entfernt mit zertrümmertem Schädel tot aufgefunden. Der Verdacht lenkte sich auf den Schankwirt, der mit dem Ermordeten am Tage vor der Auffindung der Leiche einen Streit gehabt hatte. Am 13. Juli stand Stern, der die Tat entschieden in Abrede stellte, vor dem Rzeszower Schwurgericht. Als Kronzeuge trat gegen ihn der Bauer Thomas Balawander auf, der behauptete, in finsterer Nacht auf 100 Schritte ganz genau den Angeklagten erkannt zu haben, wie er von der Stelle, an der am nächsten Tage der Leichnam gefunden wurde, zu seiner Schänke ging. Stern hatte drei Alibizeugen geführt, die bestätigten, dass er zu der von Balawander angegebenen Zeit bereits längst zuhause war. Der Staatsanwalt hatte aber alle drei Zeugen wegen falscher Zeugenaussage angeklagt und mit Stern vor die Geschwornen gestellt. Die Geschwornen sprachen die drei wegen falscher Zeugenaussage Angeklagten frei, fanden aber Stern mit acht gegen vier Stimmen des Mordes

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