Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 8/9 (August/September 1906)
- Date
- 1906-08-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/9756662-9603423-9603634--1493-9603650- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
18 Niederlage des französischen Klerikalismus gibt den Angreifern von vornherein eine Zuversicht, die sie in Frankreich nicht haben konnten und nicht hatten, und das Kampfgelände ist in Oesterreich für den Klerikalismus nicht entfernt so günstig, wie es in Frankreich war. Dort konnten die Lügner und Fälscher vorgeben, dass sie die Ehre, ja den Bestand des Heeres, die Sicherheit des Landes, die Fahne und die Grenze verteidigten. Der Antisemitismus konnte sich die falsche Nase des Patriotismus vorbinden, die Klerikalen konnten die Verteidiger des Rechtes als vaterlandslose Gesellen und Anarchisten diskreditieren. In Oesterreich ist nichts dergleichen möglich. Denn auch der abgefeimtesten Rabulistik wird es nicht gelingen, Hilsner's Festhaltung im Zuchthaus als ein Erfordernis der österreichischen Staatssicherheit, Fahnen- und Volksehre vorzuschwindeln. In Frankreich setzten sich für das Justizverbrechen auch gutgläubige Franzosen ein, denen die aufgepeitschte, vaterländische Leidenschaft mit dem Verstand und Rechtssinn durchging. Welche besseren Volksgefühle können in Oesterreich die klerikal-antisemitischen Camoristen und Mafflosi anrufen? Ihnen antwortet nur der pöbelhafte Judenhass, der Houston Chamberlainische und Gobineausche Faseleien stammeln muss, wenn er sich in gebildeter Gesellschaft zeigen will. Es mag sein, dass es schwierig ist, die Rechtsform für die Anfechtung des Piseker Urteils zu finden. Ich glaube, dass Bulowas Schriften die erforderliche Handhabe bieten, doch bin ich in diesem Punkte nicht zuständig. Ich müsste mich indess bis zur Besinnungslosigkeit wundern, wenn die Gesetzkenntnis und der Scharfsinn österreichischer Juristen den Weg nicht entdecken sollten, auf dem sie das Recht zum Siege führen können. Eines aber ist gewiss möglich: die Begnadigung Hilsners. Die Wiederanfnahme mag bedächtig in die Wege geleitet werden; sie kann ohne Schaden warten. Die Gnade für Hilsner jedoch ist dringend. Jede Stunde, die dieser Unschuldige in Ketten vertrauert, ist ein nicht zu widerlegender Vorwurf für alle anständigen Oesterreicher. Ich begreife nicht, wie ein Wiener, der die Anfangsgründe des Lateinischen noch nicht vergessen hat, im Vorübergehen das „Justitia regnorum fundamentum" am äusseren Burgtore lesen kann, ohne schamrot zu werden, so lange das Unrecht an Hilsner nicht gesühnt ist. Und noch weniger begreife ich, wie die Juden Oesterreichs sich bei dem Erkenntnis beruhigen können, das in der jämmerlichen Person Hilsners sie alle des Ritualmordes schuldig erklärt und im Abwesenheitsverfahren verurteilt hat. Sie müssen alles daran setzen, um Hilsners Unschuld zu beweisen und damit die Schuld der furchtbarsten Beschuldigung von sich abzuwaschen. Wenn sie ihre Pflicht nicht erkennen und nicht tun, rechtfertigen sie die Antisemiten, die sie feig und ehrlos schimpfen. * * *