Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 8/9 (August/September 1906)
- Date
- 1906-08-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 hat, nicht aufgehoben wird, hat er keine Hoffnung, die Kerkermauern lebend zu verlassen. Jedermann weiss in Oesterreich, dass Hilsner das ihm zur Last gelegte Verbrechen nicht begangen hat. Anders als in Frankreich, gibt es hier keine diplomatischen Hinter- und Untergründe, keine Geheimpapiere, keine Staatsraison. Der Fall ist nicht verwickelt, sondern einfach und durchsichtig. Niemand hat die Ausrede, wie in Frankreich, vorzuschützen, dass er nicht wisse, welche zerschmetternden Enthüllungen den Eichtern mit Ausschluss der Oeftentlichkeit gemacht wurden, dass er von dem kurzen 120-Geschütze, der hydropneumatischen Bremse, dem „kutsch" und „gabarit" Bertillons nichts verstehe und den Fachmännern und Gelehrten glauben müsse. Es gibt auch keinen elenden Klatsch diplomatischer Dummköpfe und Schurken zu wiederholen, die aus alberner Wichtigtuerei oder niederträchtiger Verlogenheit mit vielwissenden Mienen in den alons nichtswürdige Erfindungen umhertrugen. Alles liegt klar zutage. Die Gerichtsverhandlungen haben sich vor der breitesten Oeftentlichkeit abgespielt. Sämmtliche Einzelheiten der Anklage, der Untersuchung, des Beweisverfahrens, der Verteidigung sind jedem Zeitungsleser zugänglich gewesen. Jedermann konnte sich über die Staatsanwaltschaft, die Zeugen, die Geschwornen ein eigenes Urteil bilden. Und da können Menschen von Einsicht und Gewissen seelenruhig in den Tag hinein leben, obschon ihnen bekannt ist, dass ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wurde, w.eil er einen Mord begangen habe, um sich zu Ritualzwecken Menschenblut zu verschaffen, und dass dieses Todesurteil in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt wurde, die an dem Unglücklichen seit sieben Jahren vollzogen wird? Nein, ein Oesterreicher hat nicht das Recht, über das Erkenntnis des Pariser Kassationshofes ein lobendes Wort zu sagen, wenn er nicht ohne Pause hinzufügen will: „Und nun wollen auch wir unsere Schuldigkeit tun!" Er hat nicht das Recht, die Scheurer-Kestner und Bernard Lazare, die Trarieux und Zola, die Picquarts, die Taures, die Cornely und Clemenceau laut zu preisen, wenn er nicht anerkennt, dass ihre starken Taten eine strenge Mahnung für ihn in sich schliessen. Die anderen Völker dürfen Frankreich Beifall klatschen; der Oesterreicher muss sich gedrückt und still beiseite schleichen, wenn er nicht entschlossen ist, das Sittengesetz, das in Frankreich ruhmvoll gewaltet hat, auch seinerseits zu befolgen und sich die Lektion von Mannhaftigkeit zunutze zu machen, die tapfere Franzosen der Welt gegeben haben. Durch das, was in Frankreich geschah, ist die allgemeine Menschenwürde erhöht und der Menschenadel bestätigt worden. Beschämend ist es nur für den Oesterreicher, der schwächlich und stumpf daheim duldet, was ihm bei dem fremden Volke empört hat, und in sich nicht den Ernst und die Kraft findet, um die Moral des bewunderten, französischen Dramas zu