Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-08-01 · 8/9 (August/September 1906) · p. Seite 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
8/9 (August/September 1906)
Date
1906-08-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9756662-9603423-9603634--1486-9603643
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

9 Dittrichs geltend gemacht worden sei. Der Herr Justiz minister und der Herr Generalprokurator wissen, dass tausendfach gewichtigere Gründe für die Wiederaufnahme des Polnaer Prozesses vorhanden sind. Vor allem wissen sie, dass Hilsner nur wegen Mitschuld verurteilt wurde und es wäre ihre Pflicht, unablässig nach den anderen, unserer Meinung nach den einzig richtigen Tätern zu forschen. Das ist bisher in keiner Weise geschehen, obwohl die Justizverwaltung wiederholt und sehr nachdrücklich auf jene zahlreichen Indizien aufmerksam gemacht wurde, die einen schon unmittelbar nach Auffindung der Leiche der Agnes Hruza rege gewordenen Verdacht bestärken. Seither ist das Buch Dr. Nussbaums mit seinen erdrückenden Nachweisen über die Fehler und Mangelhaftigkeit des Verfahrens, über die Leichtfertigkeit der Anklage, die wissenschaftliche Unhaltbarkeit der Sachverständigen-Gutachten, die Unzuverlässigkeit, ja Bedenklichkeit der Zeugenaussagen erschienen und der grösste Kriminalist der Gegenwart Franz v. L i s z t hat das Urteil in diesem Prozesse für unbegreiflich erklärt. Aber es ist noch mehr geschehen: Der damalige Justizminister Dr. von E u b e r wurde in offener Parlamentssitzung der Bestechlichkeit geziehen und es wurde ihm vorgeworfen, dass er auf den Gang des Prozesses einen illegalen Einfluss genommen habe. Man hat den Namen des Eitters v. Leo n, der zur Zeit der Ermordung der Agnes Hruza in eine strafgerichtliche Untersuchung wegen eines Sittlichkeitsdeliktes verwickelt war und gegen den dann das Verfahren plötzlich über höhere Weisung eingestellt wurde, in einen merkwürdigen Zusammenhange mit der Anklage gegen Hilsner und mit der Konnivenz der Justizverwaltung gegen die antisemitische Eitualmord-Agitation gebracht. Zu alledem hat nicht nur Herr v. E u b e r, der gegenwärtige zweite Präsident des Obersten Gerichtshofes, geschwiegen, es schweigt dazu auch der Herr Justizminister, obwohl er durch Interpellationen im Abgeordnetenhause zu einer Aeusserung provoziert wurde und obwohl die Sache bereits anfängt, sich zu einem europäischeu Skandale herauszuwachsen. Stimmen wie jene des Oberlandesgerichts-Präsidenten Eitter v. Krall, des Professors Dr. S t o o s s, Dr. Max Nordaus u. a. scheinen ungehört verhallen zu wollen. Aber das Liszt-Nussbaum'sche Buch steht wie eine eherne Säule, und dass sie nicht zu einer Schandsäule für die österreichische Justiz werde, muss die Sorge des ausgezeichneten Mannes sein, dessen Händen gegenwärtig das Justizportefeuille anvertraut ist. Er hat nicht nur ein Amt, er hat vor allem einen Namen zu verlieren. Es geht nicht an, die Forderung nach Eevision des Hilsner-Prozesses mit der Konstatierung des Alibinachweises des Frauenmörders Dittrich abzutun. Das Eevisionsbegehren ist auf ganz andere Gründe gebaut, die Herr Dr. Franz Klein ganz genau kennt. Dass die nähere Beschäftigung mit diesen Gründen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.