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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1906) · p. Seite 23

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1906)
Date
1906-06-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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23 Vergewaltigung entflammen. Was nirgends geschehen sei, eine Verurteilung wegen des sogenannten Ritualmordes, sei im Fall Hilsner der Justiz terroristisch abgerungen worden. Hilsner wurde verurteilt, weil die antisemitische Propaganda seine Verurteilung forderte. Dr. Elbogen stellt sodann in üsersichtlicher Knappheit die bekannte Propaganda zugunsten der Schuld Hilsners dar, das Eingreifen des tschechischen Redakteurs Touzil, das parlamentarische Auftreten des Abgeordneten Schneider, die Tätigkeit des sogenannten Rechtskomitees, das eine Privatuntersuchimg führte und den jüngeren Bruder Hilsners im Weinrausch zu belastenden Aussagen verleiten wollte. Dr. Elbogen erinnert weiter an den Vortrag, mit dem der damalige Bischof von Königgrätz Brynych die Aufregung der Bevölkerung nährte, aus deren Mitte dann die Zeugen und Geschwornen hervorgingen. Die Vorgänge ausserhalb des G-erichtssaales haben die Verurteilung Hilsners nach sich gezogen. Darum seidiedamaligeRegierunganzuklagen, die die Vergiftung der öffentlichen Meinung duldete und den Staatsanwalt mit der Erhebung der Ritualmordklage beauftragte. Der Prozess Hilsner sei zugleich der Bankerott der Strafprozessordnung gewesen. Das Glaser'sche Gesetz setzt Richter, Staatsanwälte und Geschworne voraus, die kein Staubkorn von dem Interessenschmutz des Alltags erreicht. Sie ist ein Unding, wenn diese Voraussetzung versagt. Keines der vielen mit der objektiven Rechtspflege in Widerspruch stehenden Vorkommnisse der Prozessführung, keine der vielen Gesetzwidrigkeiten falle unter die von der Strafprozessordnung aufgestellten Nichtigkeiten. Aber dass das Unrecht von einem unzureichenden Gesetz als Recht geprägt wird, dabei dürfe man sich nicht beruhigen. Es müsse sich eine Lösung finden, die auch hier Gesetz und Recht zu Ehren bringt, ohne dass man auf einen Zufall wartet, der durch irgend eine „neue Tatsache" formal die Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht. Israelitische Stammestugenden. i. Vergleichende Lebensbeschreibungen der Völker des Altertums müssten ergeben, dass es unter ihnen nirgends in mehr Hinsichten entschiedene Gegensätze gegeben, als zwischen den Israeliten und Spartanern. Israel war der Masse nach ein Volk von Kleinbauern, die sich glücklich gepriesen, wenn jeder ungestört unter seinem Weinstocke und unter seinem Feigenbäume weilen konnte, während die Lakedämonier ein Kriegervolk waren, das für den Kampf erlogen worden und blutigen Streit gesucht hat.

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