Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 6/7 (Juni/Juli 1906)
- Date
- 1906-06-01
- Page
- Seite 18 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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18 theoretischen Auseinandersetzungen über dieses Thema und alle experimentellen Untersuchungen in den Schatten stellt." Das ist einseitig und nicht bloss in der Einseitigkeit unrichtig. Denn wenn ich als Leser aus einem Teil der geschilderten Prozessvorgänge auf allgemeine prozessuale Sätze schliessen soll, so will ich es auch aus anderen Teilen tun dürfen; wenn mich die Zeugenaussagen gegen den unschuldigen Hilsner zur Erkenntnis vom Unwert der Zeugenaussagen bringen können, so darf ich aus der Erhebung der Anklage gegen die Anklagebehörde, aus den Gutachten der Gerichtsärzte gegen die Sachverständigen, aus der wahrhaft entsetzlichen Wirkung der Pressagitation (S. 9 f.), gegen die Oeffentliehkeit des Verfahrens, vor allen Dingen aber aus den Verurteilungen gegen die Geschwornen Schlüsse allgemeiner Art ziehen. Nicht die Zeugen haben die Blutmordanklage erhoben; ihnen ist ja erst durch die öffentliche Erregung des Sensationsprozesses ihre Aussage suggeriert worden, und zum Prozess wäre es nach den Ausführungen Nussbaums nicht gekommen und hätte nicht zu ihm kommen dürfen, wenn die Staatsanwaltschaft und hinter ihr das Justizministerium gegen die Pressagitation genug Festigkeit besessen hätte, wenn der „privaten Untersuchungskommission" das Handwerk gelegt worden wäre. Und wiederum: nicht die Zeugen haben den Unschuldigen schuldig gesprochen, sondern die Geschwornen, die Männer aus dem Volk (Bauern, Handwerker, kleine Beamte), die den allgemeinen Aberglauben teilen, die von nationalem Fanatismus ergriffen sind, der schlichten vornehmen Wahrheit einer Verteidigungsrede unzugänglich (S. 58, 59), eine leichte Beute groben Demagogentums, wie es der Abgeordnete und Anwalt Dr. Baxa im Prozess vor dem Kuttenberger Schwurgericht repräsentiert. Soll deshalb die Meinung die sein, dass nach dem Studium des Nussbaumschen Buches die österreichischen Kriminalisten an eine Reform ihres Strafprozesses gehen müssten, durch die Staatsanwälte, Justizminister, Gerichtsärzte, Anwälte, Geschworne und Zeugen für die Zukunft an der gemeinschaftlichen VerÜbung von Justizmorden gehindert würden? Wie man um die Möglichkeit einer falschen und doch vom Siebter als wahr angesehenen Zeugenaussage herumkommen will, solang man überhaupt im Prozess die Zeugenaussage als ein Beweismittel verwenden lässt, das weiss ich nicht; auch die allerneueste Kriminalistenschule hat mit ihren sämtlichen Hilfswissenschaften noch keine mechanische Wage erfunden, auf die man die Zeugenaussage zur Prüfung ihres Wahrheitsgehalts legen könnte. Und wenn die Lehren des Hilsnerprozesses den Zeugen verdammen und unmöglich machen, wie sollen die anderen Prozesspersonen, wie sollen die Geschwornen vor ihnen bestehen? Nein, nicht die