Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 6/7 (Juni/Juli 1906)
- Date
- 1906-06-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9756662-9603423-9603593--1453-9603610- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
17 reich. (Der Polnaer Ritualmord. Mit einem Vorwort vom Verfasser Dr. F. v. Liszt. Berlin 1906, Hayn. VII und 259 S.) Wo Nussbaum selbst das Wort hat, verdient seine Publikation das beste Lob; die lebendige, klare Darstellungsweise trifft mit dem überall durchscheinenden glühenden Gerechtigkeitssinn des Verfassers schön zusammen; er hat alle unsere Sympathien für sich, wenn er den furchtbaren Blutaberglauben des Volkes und die Schwäche der Behörden, der Richter, der Aerzte gegenüber der irrenden öffentlichen Meinung anklagt, wenn er das Opfer eines Justizirrtums zu erlösen und damit zu seinem Teil die Schuld zu sühnen versucht, die jede ungerechte Bestrafung auf das ganze Volk häuft. Er verhehlt sich nicht, dass er mit diesem Kampf und dieser Sühne eine der schwersten menschlichen Aufgaben übernimmt: ,.Gross ist die Zahl der Unbelehrbaren, grösser noch die Zahl derer, die die Stimme des Gewissens mit dem quieta non movere zum Schweigen zu bringen vermögen. Zudem ist Hilsner eine Persönlichkeit, die sehr wenig geeignet erscheint, opferfreudige Sympathien zu erwecken. Doch es handelt sich hier keineswegs nur um Hilsner. Ein Sieg der Gerechtigkeit würde weit über den Einzelfall hinaus ein leuchtendes Wahrzeichen bleiben : er würde die Rechtspflege in Zukunft vor gleichen Verirrungen bewahren helfen. Und vor allem : ein grauenvoller Justizirrtum ist begangen worden — ihn zu sühnen ohne Ansehen der Person ist unabweisbare sittliche Pflicht." Die Erfüllung dieser Pflicht wirkt schon in sich selbst läuternd; man wird an Jacob Burckhardts Wort (aus den Betrachtungen über Glück und Unglück in der Weltgeschichte) erinnert: „Das herrschende Böse hat eine hohe Bedeutung: nur neben ihm gibt es ein uneigennütziges Gutes." Dem hochherzigen Verteidiger des ungerecht Verurteilten wird niemand das Gefühl verkümmern wollen, dass er über den Einzelfall hinaus der Gerechtigkeit gedient habe, besser als ihre bestellten Hüter und Pfleger. Und doch: die Kritik darf nicht schweigen gegenüber dem besprochenen Buch als Ganzem, darf nicht die schweren Bedenken darüber unterdrücken, dass der bekannte Berliner Kriminalist v. Liszt im Vorwort die Wirkungen der Nussbaumschen Verteidigungsschritt in eine falsche Richtung zu lenken versucht hat. Neben dem kulturhistorischen Interesse hebt v. Liszt das kriminalistische hervor, und wenn auch die Wendungen, in denen er dieses Interesse präzisiert, vorsichtig und allgemein gehalten sind, so deuten sie doch für den Kenner der modernen Rechtsschulen deutlich genug auf eine Lehre hin, die aus der Darstellung des Hilsner-Prozesses für den Strafprozess gezogen werden soll: Was Nussbaum über den Unwert der Zeugenaussage, über das „Phänomen von der Zuahme des Zeugengedächtnisses", über die Autosuggestion der Zeugen sagt, das soll beherzigt werden; der Prozess Hilsner „liefert einen Beitrag zur Psychologie der Aussage, der alle 2