Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 6/7 (Juni/Juli 1906)
- Date
- 1906-06-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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13 gefühlt werden. Wir sehen die verhängnisvollen Wirkungen der Parteiagitation und Privatuntersuchungen, wir sehen, wie das Bewusstsein, Mittelpunkt eines Sensationsfalles zu sein, den Zeugen ungünstig beeinflusst. Die Kriminalpsychologie lehrt uns, dass es, abgesehen von der pathologischen Aussagenfälschung, eine natürliche, normale Erinnerungs- und Aussagefälschung ohne Wissen und Willen gibt, der zufolge auch die Bekundungen einer an sich wahrheitsliebenden Person nicht ohne weiteres als objektiv wahr gelten dürfen. Das wissenschaftliche Verdienst des Nussbaumschen Buches besteht darin, die speziellen Zeugenaussagen des Hilsnerprozesses hierauf geprüft und so an dem besonderen Falle das Typische festgestellt zu haben. Ereignisse wie der Dreyfus- oder der Hilsnerprozess gleichen einem Meere, in welchem die Leidenschaften wogen und die Sonne der Vernunft untergeht. Nussbaum hat sich wohl gehütet, sich als Mitkämpfer in dieses Meer hineinzustürzen. Er hat uns ruhig auf eine Warte geführt, von der aus wir mit philosophischer Gelassenheit dem Schauspiel zuzusehen und dauernden Gewinn daraus zu ziehen vermögen. Dank dieser Darstellung bedeutet das Nussbaumsche Buch einen Wendepunkt in der Entwicklung der Strafprozess-Psychologie. * * * Die „Kölnische Zeitung" schreibt unter dem Titel: Zur Psychologie der Aussage. Die junge Wissenschaft der Kriminalpsychologie hat den naiven Glauben erschüttert, dass die beeideten Aussagen einer wahrheitsliebenden Person ohneweiters als übereinstimmend mit dem objektiven Sachverhalt gelten dürfen. Eine eindringende Psychologie der Aussage hat die schlichte Darstellung eines einfachen Tatbestandes durch einen glaubwürdigen Zeugen in das zerlegt, was richtige oder irrige Beobachtung und was ein Urteil, die Deutung einer Beobachtung ist. So setzt sich der Satz: „Die Person, die ich am Tatorte gesehen habe, war Herr X", aus einer Reihe von Beobachtungen über Gestalt, Kleidung, Gebärden eines Menschen und aus der Schlussfolgerung zusammen, der also ausstaffierte Mensch sei identisch mit dem wohlbekannten Herrn X. Die Beobachtung kann oberflächlich und ungenau, das Urteil kann falsch sein, zwei Fehlerquellen bei einer h "chst einfachen Zeugenaussage. Weiter hat man aber festgestellt, dass es in breitem Umfang eine natürliche, normale Aussage Fälschung ohne Willen und Wissen gibt. Die Zeit lässt nämlich das Erinnerungsbild mit seinen farbigen Einzelheiten nicht nur verblassen; sie wirkt nicht nur negativ, auslöschend, sondern auch positiv, verfälschend; das Gedächtnis bat nämlich das Bestreben — und es wird darin durch den Aussagezwang unterstützt — die zerstreuten Einzelheiten um einen magnetischen Punkt herum zu gruppieren und zu einem