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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1906) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1906)
Date
1906-06-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 solche Scherze trieb". Dort das Gutachten eines Bertillon, „das Werk eines Narren", hier die erstaunlichen Leistungen der beiden unter der Suggestion der antisemitischen Presse stehenden Polnaer Gerichtsärzte. In beiden Fällen sehen wir, wie der treibende Wahugedanke die Geister von den Spuren des wirklichen Täters ablenkt und die klaffenden Lücken der Beweisaufnahme durch den blinden Glauben- und die vorgefasste Meinung ergänzt, bis man schliesslich auch vor offen sichtlichen Rechtsverletzungen nicht zurückscheut: dort der Kriegsminister Mercier, welcher geheime Aktenstücke in das Beratungszimmer schmuggelt, hier ein Bürgermeister, der dem privaten antisemitischen Rechtskomitee das amtliche Material liefert, Staatsanwälte, die im Schlussplaidoyer den Angeklagten mit Beweisstücken überrumpeln, die nicht Gegenstand der Verhandlung waren, und über ihnen der Justizminister Euber, der völlig im Banne des antisemitischen Abgeordneten Schneider die Untersuchung beeinflusst, die antisemitische Agitation schalten und walten lässt und die nicht genügend hilsnerfeindlichen Untersuchungsrichter auf Urlaub schickt. Der so nahe liegende Vergleich zwischen den beiden „Affären" muss allerdings vor den Persönlichkeiten der beiden Verurteilten Halt machen. Die tiefen Sympathien, welche die Welt mit dem Schicksal des standhaften französischen Hauptmannes, mit seinen körperlichen und seelischen Leiden und mit denen seiner Familie gehabt hat, wird Hilsner, das arbeitsscheue, geistesschwache Individuum, niemals erringen und die Tausende von Glückwunschschreiben, die das Urteil des Pariser Kassationshofes hervorgerufen hat, würde Hilsner im Falle seiner Rehabilitation schon deshalb nicht erhalten, weil er sie vermutlich gar nicht verstünde. Infolge dieses mangelnden persönlichen Interesses hat auch die durch den Hilsnerprozess neuerdings hervorgerufene Bewegung einen wesentlich anderen Charakter als im Falle Dreyfus. Mit Ironie hat der k. k. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Krall zum Falle Hilsner bemerkt: „Wir leben doch nicht mehr im Zeitalter Voltaires, wo das ganze französische Volk ihm zujubelte, als er sich zur Lebensaufgabe machte, einem unschuldig Verurteilten die Ehre herzustellen. Heute haben wir andere Freuden, andere Sorgen, andere Ziele." Der Justizirrtum an Hilsner hat weder die Massen noch die Edelsten der Nation in dem Masse erregen können wie die Fälle Callas und Dreyfus; aber an kulturgeschichtlichem Werte steht er seinen französischen Vorgängern nicht nach und an kriminalistischer Bedeutung überragt er sie bei weitem, ja er scheint geradezu berufen, der jungen Wissenschaft der Kriminalpsychologie zu einem ungeahnten Aufschwung zu verhelfen. „Der Prozess Hilsner," sagte Liszt, „liefert einen Beitrag zur Psychologie der Aussagen, welcher alle theoretischen Auseinandersetzungen über dieses Thema und alle experimentellen

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