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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1906) · p. Seite 10

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1906)
Date
1906-06-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 erste Dreyfusprozess. Das Gutachten der Gerichtsärzte, denen am Fundorte der Leiche nicht genügend Blut zu sein schien und die damit dem Ritualmordglauben die wissenschaftliche Unterlage gegeben hatten, wurde auf Veranlassung des Wiener Kassationshofes von der Prager tschechischen Fakultät einer Nachprüfung unterzogen und für unzutreffend erklärt, worauf der Kassationshof das Schwurgerichtsurteil aufhob und die Sache an das Schwurgericht in Pisek verwies. In dem neuen Verfahren wurde Hilsner ausserdem angeklagt, die dreiviertel Jahre vor der Hruza verschwundene und als Skelett wieder aufgefundene Marie Klima ebenfalls ermordet zu haben. Wegen beider Mordtaten, deren Motive der Staatsanwalt nunmehr auf sexuellem Gebiet suchte, wurde Hilsner zum zweiten Male zum Tode verurteilt und demnächst zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt, welche Strafe er noch jetzt verbüsst. Die erste Verhandlung vor dem Schwurgericht Kuttenberg fiel in die Zeit des zweiten Dreyfusprozesses und es lag schon deshalb nahe, dass der Kuttenberger Staatsanwalt den Hilsnerprozess als die österreichische Dreyfusaffäre bezeichnete. Offenbar wollte er damit nur eine Parallele zwischen dem jüdischen Hochverräter und dem jüdischen Ritualmörder ziehen, ohne sich der vernichtenden Tragweite seines Vergleiches bewusst zu werden. War der Staatsanwalt doch selbst ein Opfer jener den Prozess inspirierenden Wahnidee, welche den eigentlichen Vergleichspunkt gegenüber dem Dreyfusprozess bildet. Man wird solchen Ereignissen, wie den Fällen Hilsner und Dreyfus, am ehesten gerecht, wenn man die treibende Kraft nicht in bewusster Bosheit sucht, sondern mehr in unbewussten Wahnvorstellungen, die die Massen beherrschen und mit sich fortreissen. Wie in der Atmosphäre des französischen Generalstabs die kindische Angst vor deutscher Spionage in Verbindung mit dem klerikalen militärischen Antisemitismus wucherte und die Gemüter beherrschte, so an der böhmisch-mährischen Grenze der B 1 u t a b e r g 1 a u b e. Dem lähmenden Einfluss dieser Wahnvorstellungen unterlagen dort die Militärrichter, hier die Juristen und Geschwornen. In beiden Prozessen dieselbe Blindheit der Organe der Rechtspflege gegenüber der traurigen Dürftigkeit des Beweismaterials. In beiden Prozessen Zeugen, die entweder unsinnige Tatsachen bekunden oder einfach Urteile abgeben. Dort ein Henri, welcher Eindruck machen konnte durch die wertvolle Bekundung: „Und der Verräter, hier steht er!"; hier die Zeugin Aufrecht, welche ausrufen durfte: „Hilsner ist ein Erzlump!" oder die Zeugin Huber, welche dem Angeklagten entgegnet: „Der Donner soll Sie treffen! Zehn Zeugen habe ich dafür. Schweigen Sie oder ich gebe Ihnen .. . ." oder der famose Gendarm Klenovec, der bei dem wirklich Verdächtigen nicht weiter nachforscht, aber Hilsner plötzlich verhaftet, „weil er

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