Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 5 (5.1906)
- Date
- 1906-05-01
- Page
- Seite 36 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9756662-9603423-9603544--1423-9603580- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
34 neunzehnjährige Häuslerstochter Agnes Hruza mit einer grossen Schnittwunde am Halse tot aufgefunden wurde. Es ist nicht sicher, dass die Ermordung am Fundorte im Brzezinaer Walde stattgefunden und es ist nicht ausgeschlossen, dass der Mord anderwärts, z. B. zu Hause verübt und die Leiche in den Wald getragen worden ist. Welche der an der Leiche vorgefundenen Verwundungen die Todesursache war, bleibt zweifelhaft. Wahrscheinlich ist es. dass die Hruza, durch Schläge auf den Kopf betäubt, eine Gehirnerschütterung erlitten, dass sie dann erdrosselt und dass ihr schliesslich die Halswunde zugefügt worden. Ob diese letztere Wunde ihr bei Lebzeiten beigebracht wurde oder postmortal, lässt sich nicht feststellen, und ebensowenig, ob die Mordtat von einer oder mehreren Personen vollführt wurde, doch erscheint die Tötung durch eine einzige Person keineswegs unwahrscheinlich. Was lag gegen Hilsner vor und warum wurde gerade er als der angebliche Mörder verurteilt? Ich bitte mich recht zu verstehen. Er wurde verurteilt einfach darum, weil er Jude ist. Mir und jedem andern meiner Glaubensgenossen wäre es nicht um ein Haar besser ergangen, wenn wir zufällig in jener Gegend aufgegriffen und vor das Schwurgericht gestellt worden wären. Allein ich meine, welcher Vorwand musste herhalten, was bildete gegen Hilsner den sogenannten Schuldbeweis? Gegen Hilsner wird nur ins Trotten geführt, dass Zeugen ihn am 29. März 1899, dem angenommenen Tage des Mordes, mit zwei Genossen in den Brzezinawald wollen eilen gesehen haben. Namentlich der Kronzeuge Peter Pesak, der viele Monate hindurch geschwiegen und von seinen Wahrnehmungen nichts hat verlauten lassen, erinnert sich mit einem Mal später, an jenem Tage zwischen 5 und 6 Uhr nachmittags im Brzezinaer Walde auf eine Distanz von 700 bis 800 Metern drei Männer gesehen zu haben, deren einen er nach seinen charakteristischen Bewegungen als Hilsner erkannte. Es ist zweifellos, wenn man mich oder einen von Ihnen dort zufällig gesehen hätte, wäre es uns nicht anders ergangen als Hilsner. Hat man ihn aber auch in der Tat gesehen? Sie konnten, meine Verehrten, gestern in der „N. Fr. Piv' über eine Gerichtsverhandlung in Warschau einen lehrreichen Bericht lesen. Es haben zwei Verbrecher auf dem Wege in den Gerichtssaal, wo ihnen die Begründung des Urteils vorgelesen werden sollte, Gelegenheit gefunden, einen Scherz zu verabreden. Sie vertauschten ihre Rollen. Der Gerichtshof stellte unter Eidesaufnahme die vermeintliche Identität eines jeden fest, bis endlich der zweite Inquisit erklärte, sie hätten diese Verabredung getroffen, um dem Gerichtshof zu beweisen, welchen Wert vereidigte Zeugenaussagen besitzen. Ich lege keinen besonderen Nachdruck darauf, dass die Entfernung von 700 bis 800 Metern die normale Sehkraft des menschlichen Auges übersteigt, ich konstatiere nur, dass selbst diese Aus-