Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 5 (5.1906)
- Date
- 1906-05-01
- Page
- Seite 33 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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33 Der Leichnam des Knaben Simon wurde in der Peterskirche in Trient beigesetzt. 1480 gestattete Sixtus IV auf Bitten des Bischofs und des Kapitels seine Verehrung. Hierbei wird ebensowenig wie 1588, als Sixtus V. in die — von Sixtus IV. verweigerte — Heiligsprechung Simons willigte, vom Ritualmord gesprochen. Das Geburtshaus Simons in der Strasse „Fossato S. Simone" und das in eine Kapelle verwandelte Gelass, in dem er vorgeblich gemartert worden sein soll, sind mit Inschriften und Medaillen geziert, die sich auf diesen Vorfall beziehen. Hiermit in Zusammenhang steht auch die „Judensau" auf dem Rathaus in Salzburg und an der Mainbrücke in Frankfurt a. M. Beide Bilder sind erst im Laufe des vorigen Jahrhunderts entfernt worden. Ueber eine ganze Anzahl auf den Fall sich beziehender Spottbilder soll an anderer Stelle gehandelt werden. Noch heute findet man, z. B. in Königs wart in Böhmen, Häuser, vor denen Lampen zum Andenken des heiligen Simon von Trient unterhalten werden. Das war der Verlaut dieses denkwürdigen Prozesses, der in ganz Europa das höchste Aufsehen hervorgerufen und zur Vertreibung der Juden aus Steiermark und Kärnten und wohl auch aus Tirol und Salzburg und zu vielen anderen Judenverfolgungen geführt hat. Es sei noch eines interessanten Zwischenfalles Erwähnung getan. Die Juden hatten sich an einen Priester gewandt, er möge ihnen in der bischöflichen Residenz die Prozessakten abschreiben. Sie wollten Kopien davon an die geistlichen und weltlichen Behörden senden, weil sie wussten, die ungefälschten Originalakten könnten nur zu ihren Gunsten sprechen. Der Priester wurde beim Abschreiben ertappt, und, vor ein Gericht gestellt, schnitt er sich, um der Folter zu entgehen, in einem unbewachten Augenblick die Zunge ab. Auf Grund aller dieser Indizien gelangt ein objektiver christlicher Forscher, wie der vor Kurzem verstorbene Gelehrte Doktor Scherer, zu folgendem Urteil: „Es kann nicht einmal von einem Justizmorde in diesem F'alle die Rede sein, sondern die Untersuchung und Verurteilung der Trienter Juden muss als ein von Bernardin von Feltre und anderen Judenfeinden im Voraus verabredetes und auf Grund eines wohlüberlegten Planes ausgeführtes Komplott zum Verderben der Juden bezeichnet werden. Mag auch Hinderbach nicht, wie ihn der päpstliche Kommissär und die Anwälte der beiden Juden beschuldigten, aus Habsucht die Verfolgung der Juden angeordnet und gefordert haben, . . . . einen grossen materiellen Vorteil zog sowohl er als seine Residenz aus dieser cause celebre dennoch, da Trient seither ein vielbesuchter Wallfahrtsort wurde." Niemand aber legt für die armen Opfer der Verfolgung ein glänzenderes Zeugnis ab, als ein Nachfolger Sixtus IV. auf dem apostolischen Stuhl. In seiner Bulle vom 12. Mai 1540 erklärt Papst Pau IUI. im Hinblick auf diesen Prozess die ganze Blutanklage für eine Ausgeburt von 3-